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Müller Philipp · Nationalrat · 2012-09-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-27

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" wurde am 22. September 2009 von der Bundeskanzlei vorgeprüft und am 21. März 2011 mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Mit Verfügung vom 14. April 2011 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 113 005 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Die Initiative hat die Form des ausgearbeiteten Entwurfes. Der Bundesrat unterbreitet dazu weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag. Nach Artikel 97 Absatz 1 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 hatte der Bundesrat somit spätestens bis zum 21. März 2012 einen Beschlussentwurf und eine Botschaft zu unterbreiten. Die Bundesversammlung hat nach Artikel 100 des Parlamentsgesetzes bis zum 21. September 2013 eine Abstimmungsempfehlung zu beschliessen.

Zur Gültigkeit: Die Initiative erfüllt nach Artikel 139 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung die Anforderungen an die Gültigkeit. Sie ist als ausgearbeiteter Entwurf formuliert und erfüllt die Anforderungen an die Einheit der Form. Sie betrifft ausschliesslich die Frage der Löhne und erfüllt somit die Anforderungen an die Einheit der Materie. Sie verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechtes und erfüllt somit die Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht. Die Initiative ist somit für gültig zu erklären. So viel zur Ausgangslage.

Anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Juni 2012 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates die Initiative beraten. Sie hat dabei zwei Initianten, den Juso-Präsidenten David Roth sowie David Gallusser, angehört. Was will die Volksinitiative? Sie verlangt, dass niemand in einem Jahr weniger verdient als die bestbezahlte Managerin oder der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Sie will deshalb in der Verfassung verankern, dass der tiefste Lohn in einem Unternehmen nicht mehr als zwölfmal tiefer sein darf als der höchste. Der Bund soll Ausnahmen regeln, namentlich betreffend Personen in Ausbildung, Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen, und er soll die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse ausdehnen. Gemäss ihren Ausführungen erhoffen sich die Initianten von der Regelung, dass als exorbitant empfundene Löhne von sehr hoch bezahlten Managern sinken, dass umgekehrt die Tiefstlöhne angehoben werden und dass sich die Lohnungleichheit in der Schweiz verringert.

Zu den Erwägungen der Kommission: Ihre Kommission ist dezidiert der Meinung, dass die in den letzten Jahren beobachteten Lohnexzesse bei einzelnen Unternehmen zu verurteilen sind. Auch wenn die Kommission die Gründe, die zur Initiative geführt haben, nachvollziehen kann, erachtet sie die Initiative als nicht zielführend. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit stellt die Initiative einen mit unseren Prinzipien unvereinbaren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Sie hätte standortfeindliche Auswirkungen, und ihre Umsetzung wäre mit grossen regulatorischen und praktischen Problemen verbunden.

In der Beratung wurde zuerst einmal deutlich, dass grosse Definitionsprobleme bestehen. Was gilt als Unternehmen? Innerhalb welcher rechtlichen Einheit gilt das Verhältnis 1 zu 12? Sollen selbst Unternehmen, die mit einem anderen in einem direkten Auftragsverhältnis stehen, betroffen sein? Wie sieht es für Zulieferfirmen aus? Viele Fragen sind offen und würden die gesetzliche Umsetzung der Initiative zu einem schwierigen Unterfangen machen.

Zudem wurde kritisiert, dass das Verhältnis 1 zu 12 nicht nach nachvollziehbaren Kriterien, sondern völlig willkürlich gewählt worden ist. Wieso nicht 1 zu 20? Immerhin sprechen die Initianten lobend von einem Verhältnis 1 zu 20 in Frankreich.

Es wurde auch angeführt, dass die Initiative die Falschen trifft: Die Regelung zielt zwar auf einige wenige grosse multinationale Unternehmen in der Schweiz, sie trifft aber auch Familienunternehmen. Man muss nicht sehr reich sein, um betroffen zu sein. Hat jemand über viele Jahre sein ganzes Vermögen in die eigene Firma investiert, kann er die stark progressiven Vermögenssteuern nur dann zahlen, wenn er sich einen entsprechend hohen Lohn auszahlt. Andernfalls müsste er Teile der Firma verkaufen, was wohl auch nicht im Sinn der tiefer entlöhnten Mitarbeiter der Firma ist.

Die von der Initiative anvisierten international ausgerichteten Unternehmen würden hingegen wohl gar nicht erfasst. Sie könnten die Regulierung einfach mit einer Verlegung des Standortes umgehen. Die Schweiz verlöre damit lediglich Steuereinnahmen und letztlich auch Arbeitsplätze.

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Zudem wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Initiative relativ einfach zu umgehen wäre, indem bestimmte tiefer bezahlte Tätigkeiten ausgelagert würden. Zwar schwebt den Initianten - wie an früherer Stelle erwähnt - vor, solches Outsourcing zu verbieten. Hier stellt sich aber nach Ansicht der Kommission grundsätzlich die Frage nach der Praktikabilität eines solchen Verbots. Es herrscht die Meinung vor, dass die Initiative letztlich einfach zu einer stärkeren Segregation führen würde.

Weiter wurde mehrfach auf die kürzlich verabschiedete Aktienrechtsrevision verwiesen. Diese ist als indirekter Gegenvorschlag zur sogenannten Abzocker-Initiative vom Parlament erarbeitet und gutgeheissen worden. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass mit der dort vorgenommenen Stärkung der Aktionäre das Anliegen der vorliegenden Initiative besser umgesetzt wird. Damit entscheiden die Eigentümer einer Aktiengesellschaft über die Löhne der Unternehmensspitze. Dies ist ein wirtschaftsverträglicher Weg, um Exzesse zu verhindern und den Unternehmen trotzdem genug Freiheit im unternehmerischen Handeln zu lassen.

Zum Schluss wurde noch darauf hingewiesen, dass die Schweiz in Sachen Durchlässigkeit Weltmeisterin ist. Die Wanderung zwischen den Lohnklassen ist bei uns im internationalen Vergleich relativ ausgeprägt. Das Argument, dass immer die gleichen 10 Prozent an hohen Einkommensbezügern absahnen, bewahrheitet sich bei Faktenprüfung in der Realität so nicht.

Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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