Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-20
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat bis zum Sommer die Meinung der Kantone vertreten, die sich tatsächlich gegen eine Liberalisierung des Kitesurfens aussprechen. Das gilt ebenso für den Verband aller konzessionierten Schifffahrtsunternehmungen, also nicht nur für die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees; sie nehmen auch eine andere Gewichtung vor, was die Sicherheitsfragen betrifft.
Zweifelsfrei hat man beim Kitesurfen betreffend die Sicherheit erhebliche Fortschritte gemacht. Heute ist das Verfahren einfach so: Weil bundesweit ein Verbot besteht, muss der Kitesurfer oder der Verband gegenüber dem Kanton jeweils beweisen, dass die Sicherheit und die Umwelt auf dem Silvaplanersee oder Urnersee nicht beeinträchtigt sind. Dann kann der Kanton das Kitesurfen teilweise oder ganz zulassen. Wenn Sie die Motion annehmen, wird die Beweislast im Prinzip umgekehrt. Dann gibt es vom Bund her keine Restriktion mehr, es erfolgt eine Liberalisierung. Das heisst, der Kanton - und nicht mehr der Kitesurfer - muss dann beweisen, weshalb er auf den jeweiligen Gewässern eine einschränkende Benutzbarkeit verfügt.
Im Resultat könnte das auf das Gleiche hinauslaufen wie heute. Aber es heisst natürlich: Wenn diese Revision greifen würde, müsste jeder Kanton seine kantonalen Schifffahrtsvorschriften anpassen und diese Abwägung vornehmen. Das hat der Bundesrat neu als zumutbar erachtet und gesagt: Es führt zwar zu mehr Arbeit für die Kantone, aber sie können auch den Status quo verfügen. Mit den Argumenten, die sie heute gegenüber allfälligen Gesuchen von Kitesurfern anwenden, können sie weiterhin das Gleiche verfügen. Das haben der Kanton Uri und andere Kantone getan; auch auf dem Neuenburgersee gibt es nur eine partielle Nutzung. Es bedeutet aber Mehrarbeit für die Kantone, und es erfolgt eine Beweislastumkehr. Der Bundesrat hat es sich hier ein bisschen einfacher gemacht. Wir sagen: Das liegt im Kompetenzbereich der Kantone, die im Binnenverkehr die Gewässerhoheit innehaben.