Janiak Claude · Ständerat · 2012-09-20
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-20
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er Annahme der Motion beantragt. In der Tat ist die Verfügbarkeit der Infrastruktur eine der Kernfragen im Rahmen der Förderung des Güterverkehrs. Die KVF-SR ist am 16. August 2012 erstmals darüber informiert worden, wie der Schienengüterverkehr in der Fläche in Erfüllung der Motion 10.3881, "Zukunft des Schienengüterverkehrs in der Fläche", gefördert werden soll. Das Bundesamt für Verkehr hat dazu einen Bericht vorbereitet und ihn im Rahmen einer informellen Vorkonsultation einem engen Kreis der Güterverkehrsbranche zur Stellungnahme zugestellt. Danach möchte der Bundesrat das Instrument eines Netznutzungsplans als verbindliche Trassensicherung neu auch für den Güterverkehr gesetzlich verankern, einerseits langfristig auf dreissig Jahre und andererseits kurzfristig, immer achtzehn Monate vor Fahrplanwechsel. Das ist sicher eine sehr gute Stossrichtung. Verbindliche Netznutzungspläne werden als Folge auch die heutige Prioritätenordnung zugunsten des Güterverkehrs verbessern. Dabei muss sichergestellt werden, dass die im Rahmen von Fabi geplanten Güterverkehrstrassen auch wirklich dem Güterverkehr zur Verfügung stehen und nicht wieder wegen der hohen Priorität des Personenverkehrs diesem weichen müssen.
Streckenkapazitäten sind das eine. Mindestens gleichermassen notwendig sind Terminalkapazitäten und damit verbunden notwendige Güterverkehrsanlagen ausserhalb der Schieneninfrastruktur, insbesondere auch Anschlussgleise. In dem bereits erwähnten Bericht bestätigt das Bundesamt für Verkehr, dass im Vergleich zu heute insbesondere auch leistungsfähigere und effizientere Terminals für den kombinierten Verkehr notwendig sind. Aus Sicht der Nordwestschweiz, als Einfallstor zur Schweiz, ist erfreulich, dass das Bundesamt für Verkehr in diesem Zusammenhang auch explizit das Kriterium einer effizienten Schnittstelle zur Rheinschifffahrt erwähnt. Gerade auf dem Abschnitt Basel-Juradurchquerung, nach Zürich-Ost, ins Mittelland, in die Westschweiz und in die Zentralschweiz wird der Optimierung zwischen Trassensicherung und Entwicklung der Terminalkapazitäten eine zentrale Bedeutung zukommen. In diesem Bericht wird über den geplanten Gateway Limmattal und auch über den Terminal Basel Nord informiert. Der von SBB und den Schweizerischen Rheinhäfen geplante trimodale Terminal soll auf dem ehemaligen Gelände des Rangierbahnhofes der Deutschen Bahn auf Schweizer Boden erstellt werden und direkt südlich an den bestehenden Terminal von Weil am Rhein in Deutschland angrenzen. Seitlich soll das bestehende Hafenbecken 2 verlängert werden, mit einer direkten Verbindung an die Umschlagsanlage.
Zusammenfassend wird im Bericht auch festgehalten - ich erlaube mir, ihn noch einmal sinngemäss zu zitieren -, neue Projekte zu Güterverkehrsanlagen müssten immer in Kongruenz mit der Entwicklung der schweizerischen Schieneninfrastruktur gesehen werden. Das heisse, die Trassenverfügbarkeit in der Schweiz sollte bis zum Terminal weitgehend gewährleistet sein. In Ergänzung der Erneuerung der Nord-Süd-Schieneninfrastruktur in der Schweiz und der Entwicklung der europäischen Güterverkehrskorridore seien die Terminalprojekte Gateway Limmattal und Basel Nord direkt an den wichtigen Achsen positioniert.
Die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs ist enorm. Es werden Zahlen von einer Zunahme um 70 Prozent bis hin zu einer Verdoppelung kolportiert. Die benötigten Terminalkapazitäten betreffen sowohl den Transit- wie auch den Binnengüterverkehr. Deshalb gilt es, die Umschlagskapazität zu sichern und die Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs wenn nötig entsprechend anzupassen. Aus unserer Sicht bezieht sich die Erschliessung selbstverständlich auch auf das Hafenbecken. Insofern haben gewisse Äusserungen von Ihnen, Frau Bundesrätin, bei uns etwas Irritationen ausgelöst.
Ich habe im Rahmen von Kommissionsbesuchen vor Ort immer wieder versucht, auf die Bedeutung des Hafens für die Landesversorgung, für die Volkswirtschaft und vor allem auch für die Verkehrsverlagerung hinzuweisen. Ein Terminal ohne Erschliessung über das Hafenbecken bringt nichts. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der erwähnten Verordnung im Zusammenhang mit den auch gemäss Auffassung des Bundesamtes für Verkehr dringend benötigten zusätzlichen Terminalkapazitäten am Eingangstor zur Schweiz bereits heute eine Förderungspflicht des Bundes besteht.
Ich danke Ihnen für die Annahme der Motion.