Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-28

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-28

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.

Zum ersten Minderheitsantrag, betreffend Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge: Es ist so, wie gesagt wurde, im Jahr 2013 rechnen wir mit einem Anstieg der Asylgesuchseingänge. Das wird zusätzliche Verfahren brauchen, auch zusätzliches Personal, selbst wenn die Verfahren beschleunigt werden. Asylgesuche müssen im Einzelfall überprüft, auch im Einzelfall entschieden werden, und das braucht nun einfach Personal. Wir können eine Beschleunigung, eine Effizienzsteigerung erzielen, indem wir Transportwege verkürzen, effizientere Organisationen haben, kürzere Behandlungsfristen, rascheren Vollzug. Aber es braucht die Personen, die diese Gesuche behandeln. Was würde geschehen, wenn wir diese Personalkredite jetzt kürzen würden? Das würde nichts anderes bedeuten, als dass die Gesuche länger liegenbleiben, d. h. die Pendenzen ansteigen würden. Das würde zu höheren Sozialhilfeausgaben führen, denn letztlich würden dann die Leute, die in der Schweiz bleiben, weil ihre Gesuche nicht entschieden sind, diese Sozialhilfeausgaben bewirken. Und wer bezahlt dann am Schluss diese Sozialhilfeausgaben zu einem guten Teil? Die Kantone! Ich denke, das ist keine Lösung.

Zum Antrag betreffend die Empfangszentren, die Betriebsausgaben: Der überproportionale Anstieg - das hat Frau Nationalrätin Amaudruz zu Recht festgehalten -, den es bei Position 420A2111.0129, "Empfangszentren: Betriebsausgaben", gibt, ist die Folge des geänderten Unterbringungskonzepts. Der Bund hat sein Unterbringungskonzept geändert. Wir möchten die bundeseigenen Kapazitäten ausbauen, mehr Verfahren in Bundeszuständigkeit durchführen. [PAGE 1889] Das ist nicht zuletzt ein Anliegen der Kantone, das im Übrigen vom Bundesrat unterstützt wird, weil wir der Auffassung sind, dass die Verfahren besser und effizienter durchgeführt werden können, wenn sich die Asylsuchenden eben in den Empfangszentren aufhalten und nicht zuerst verteilt werden. Wir haben darum das VBS beauftragt, Armeeunterkünfte für die Unterbringung zur Verfügung zu stellen, und wir möchten die bundeseigenen Kapazitäten von heute 1600 auf 4000 Plätze ausbauen. Wenn Sie das machen, werden Sie natürlich auf Bundesebene entsprechende Kosten generieren, die sonst nicht alle beim Bund anfallen würden.

Ein hoher Betrag in diesem Bereich entfällt auf Sicherheitskosten. Wenn Sie diesen Betrag kürzen, dann machen Sie nichts anderes, als einfach die Strategie zu ändern.

Noch zur Position "Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungs- und Verwaltungskosten": Es geht hier nicht um Verfahrensbeschleunigungen, sondern um anerkannte Flüchtlinge, d. h. um Flüchtlinge, die Kosten verursachen, nachdem sie anerkannt worden sind. Es stellt sich hier also die Frage der Ausreise und der Verfahrensbeschleunigung nicht. Wir haben einen Anstieg gegenüber dem letztjährigen Voranschlag, weil wir eine Zunahme von anerkannten Flüchtlingen haben. Wir haben eine Zunahme von Flüchtlingen, die aus Ländern stammen, die hier eine hohe Anerkennungsquote haben. Der Bund entrichtet den Kantonen während fünf Jahren eine Globalpauschale für die Sozialhilfekosten, darum auch dieser Anstieg. Eine Kürzung des Kredits würde nichts anderes als eine Kostenverlagerung auf die Kantone bewirken.

Ich möchte Sie bitten, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Herr Nationalrat Gasche hat es gesagt: Wenn Sie den Minderheitsantrag annehmen würden, würden Sie Lösungen verunmöglichen und nicht das Problem lösen.