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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2012-12-04

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-04

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen die SVP-Volksinitiative zur Volkswahl des Bundesrates zur Annahme. In sämtlichen Kantonen der Eidgenossenschaft wird die Regierung direkt durch das Volk gewählt. In keinem Kanton will dies heute jemand ändern. Die Volkswahl ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Volkssouveränität. Einzig auf Bundesebene sind die Bürgerinnen und Bürger an der Wahl ihrer Regierung nicht beteiligt. Damit liegt die wichtigste Wahlkompetenz eines souveränen Volks, die bezüglich der obersten Landesbehörde, hierzulande nicht beim Volk. Mit einer Volkswahl des Bundesrates könnte die Demokratie auf Bundesebene ganz entscheidend erweitert, ja vervollständigt werden.

Schon 1848 hatte bekanntlich die Kommission zur Revision der Bundesverfassung mit lediglich 10 zu 9 Stimmen die Volkswahl abgelehnt; Sie haben das gehört. Hätten unsere Vorfahren sie damals angenommen, würden wir heute die Volkswahl als Selbstverständlichkeit beurteilen. Zu [PAGE 1987] vergeblichen Versuchen kam es mit zwei Volksinitiativen nochmals 1900 und 1942. Beide Male dürfte die Volkswahl nicht zuletzt deshalb gescheitert sein, weil man die Anzahl der Bundesräte auf neun erhöhen wollte. Bei der zweiten Abstimmung prägte übrigens die SP, Herr Kollege Gross, die eingängige Devise "Volkswahl heisst Volkswohl".

In der Staatsrechtslehre ist der Gedanke der Volkswahl keineswegs nur auf Ablehnung gestossen. Zaccaria Giacometti meinte, der Bundesrat wäre bei einer Volkswahl politisch unmittelbar dem Volk verantwortlich und daher gehalten, eine grundsätzliche Linie in seiner Verfassungspraxis einzuhalten. Weiter zitiere ich: "Auch entspricht die Volkswahl mehr der demokratischen Idee und dem Prinzip der Gewaltentrennung." In neuerer Zeit haben auch Ulrich Häfeli und Walter Haller in ihrem Buch "Bundesstaatsrecht" eine Volkswahl durchaus begrüsst, denn diese würde dem Bundesrat die gleiche demokratische Legitimität verschaffen, wie sie die Bundesversammlung besitzt. Wir könnten uns dann wieder auf unsere Grundaufgabe, nämlich die Gesetzgebung, zurückbesinnen. Bundesrat und Parlament wären gleichgestellt. Auch wirtschaftswissenschaftliche Untersuchungen zeigen die Vorteile der direkten Demokratie.

Mit der bisherigen Regelung geniesst das für die Gesetzgebung gewählte Parlament gegenüber der Exekutive und der Judikative eine schwer zu rechtfertigende Vormachtstellung, darf es doch die Mitglieder der beiden anderen Behörden bestimmen. Obendrein ist die Rechtsgleichheit von Volk und Ständen bzw. der beiden Parlamentskammern nicht gegeben. Der Nationalrat wählt den Bundesrat mit 200 Stimmen, der Ständerat lediglich mit 46.

Der Haupteinwand gilt der Vertretung der sprachlichen Minderheiten: Einzig die Vereinigte Bundesversammlung könne gewährleisten, dass diese entsprechend berücksichtigt würden. Mit Hinweis auf die Volkswahl der Regierungen in den zwei- und mehrsprachigen Kantonen ist dieses Argument leicht zu entkräften. Sie wissen, dass wir in der Initiative auch eine entsprechende Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten der lateinischen Schweiz mit dem geometrischen Mittel vorsehen, sodass also die Mehrheit nicht die Minderheit überstimmen kann. Gleichzeitig möchten wir die Bundesräte in einem einzigen Wahlkreis wählen, das heisst, es können sieben Namen aufgeschrieben werden.

Es wird behauptet, die Macht der Medien würde gesteigert. Wir wissen doch alle, dass die Macht der Medien bei uns Parlamentariern zweifellos wesentlich grösser ist als bei der Bevölkerung. Anders könnte man ja die Ablehnung des EWR vor zwanzig Jahren oder die Annahme der Ausschaffungs-Initiative und der Minarett-Initiative, die vom Volk, aber sicher nicht von den Medien begrüsst worden waren, nicht erklären.

Jedes Argument kann mit Hinweis auf das funktionierende Volkswahlprinzip der Kantone entkräftet werden. Ich komme aus einem grossen Kanton - man kennt sich da nicht -; die Volkswahl ist im Kanton Zürich kein Problem. Die Ballungszentren erhalten nicht mehr Macht; sechs von sieben Regierungsräten sind aus Dörfern. Die Kollegialität ist nicht gefährdet; es gibt da keinen Dauerwahlkampf. Es sind in den Kantonen auch nicht Populisten und Demagogen, auch keine Millionäre gewählt worden. In den Kantonen haben praktisch alle Regierungsvertreter nach der Wahl mehr verdient, als sie vorher verdient hatten. Ein Letztes: Das Geld entscheidet die Wahlen nicht. Das Volk ist nicht käuflich, ansonsten hätte im Kanton Zürich der Grüne Martin Graf das Rennen kaum gemacht.

Also, Sie sehen: Es gibt keine Argumente, wie wir sagen müssen, wenn wir ehrlich sind. Das einzige Argument ist vielleicht, dass wir uns gut und natürlich auch mächtig fühlen, wenn wir auch morgen wieder den Bundesrat wählen dürfen. Aber es geht darum, dieses wichtige Recht dem Volk nicht weiter vorzuenthalten.

Ich bitte Sie um Unterstützung der SVP-Volksinitiative.