Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-14
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vorgeschlagen, die strafrechtliche Landesverweisung zu streichen, um Doppelspurigkeiten mit der fremdenpolizeilichen Landesverweisung zu verhindern. In der Sache bedeutet dies aber keine Begünstigung für ausländische Straftäter, weil die Anordnung einer fremdenpolizeilichen Wegweisung leichter möglich ist als die Verhängung einer strafrechtlichen Landesverweisung; ich verweise hier insbesondere auf das Votum von Herrn Marty.
In der Kommission wurde zum Teil befürchtet, dass mit der ersatzlosen Streichung der strafrechtlichen Landesverweisung ein falsches politisches Signal gesetzt würde. Ich gehe nicht mehr weiter auf den Dualismus ein, der bereits von Herrn Marty und von Herrn Reimann erwähnt wurde. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission sind der Meinung, dass - wie in vielen anderen Ländern auch - die administrative Ausweisung mit ihren harten praktischen Konsequenzen genügt. Es besteht keine Notwendigkeit für ein analoges Instrument des Strafrechtes.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.