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AB 127099

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Was ich mit meinem Minderheitsantrag möchte, ist nicht unanständig. Ich möchte mit meinem Antrag vor allem auch an das erinnern, was wir als Versprechen abgegeben haben. Ich bin heute Morgen mehrfach von Rednerinnen und Rednern darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir das Versprechen abgegeben haben, die IV zu sanieren. Zu diesem Versprechen stehe ich auch. Ich habe aber hier in diesem Rat vor gut einem Jahr auch ein Versprechen abgegeben, als ich den Eid auf die Bundesverfassung abgelegt habe, und zwar auf die Bundesverfassung, in der in der Präambel steht, dass die Stärke des Volkes sich am Wohl der Schwachen misst. Dieses Versprechen möchte ich ebenso einlösen, wie ich auch ganz bewusst sagen möchte, dass ich ein Interesse daran habe, dass die IV für die Zukunft nachhaltig saniert werden kann, damit wir die Sicherung dieses äusserst wichtigen Sozialwerks gewährleisten können.

Was würden wir auslösen, wenn wir heute diese Grenze auf 80 Prozent setzen würden? Wir würden Schwerstbehinderte mit einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent, die kaum eine realistische Chance auf einen Platz im Arbeitsmarkt haben, derart bestrafen und plagen, dass wir ihnen einen Drittel des bisherigen Einkommens mit einem einfachen Entscheid wegstreichen würden. Stellen Sie sich einmal vor, was ein Drittel bedeutet. Sagen wir doch einfach einmal: ein Drittel unseres Tageshonorars. Würden Sie das auch so ohne Weiteres akzeptieren und damit leben können? Ein Drittel bedeutet bei einem IV-Einkommen von 1800 Franken, dass man auf einmal auf 1200 Franken unten steht. Einen Drittel können Sie nicht kompensieren, indem Sie locker einen Kaffee weniger trinken oder - um jetzt auch wieder auf unsere Ebene zu kommen - bei einem Apéro ein Glas Wein weniger trinken. Das läuft nicht so. Ein Drittel weniger heisst nichts anderes als andere, schlechtere Lebensumstände, schlechtere Lebensqualität. Dazu müssen wir stehen, wir müssen auch die moralische Verantwortung für einen solchen "Missentscheid" übernehmen. Wenn man schon von "Misspolitik" redet: Das ist ein "Missentscheid", nicht eine Misswirtschaft, aber ein "Missentscheid", den wir zu tragen bereit sein müssen.

Wir können nicht ein System umsetzen, bei dem wir einfach auf die Schwächsten losgehen. Wenn man den Anreiz verbessern will, muss man auch die Arbeitsplätze bieten können, und da müssen wir einfach ehrlich sein: Die Realität sieht anders aus. Wissen Sie, was wir machen, wenn wir diese Grenze heute auf 80 Prozent setzen? Dann begeben wir uns auf das Niveau der Bankrottstaaten Griechenland und Spanien, die momentan genau auf diese Art und Weise politisieren und in ihrem Land für einen Riesenaufruhr sorgen. Bei diesen beiden Staaten muss man sagen, dass sie dies tun müssen; wir aber müssen das nicht tun, denn unsere Zahlen sehen anders aus, und auch unser politischer Verstand sieht, so denke ich, anders aus. Wir müssen gut überlegen, was wir jetzt machen. Es ist der falsche Ansatz, die Schwächsten zu prügeln.

Ich beantrage Ihnen deshalb, das neue, lineare Rentensystem einzuführen und damit auch den vom Bundesrat gewünschten Weg zu gehen, die Vollrente aber weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zu zahlen.