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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-12

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Nachdem der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zurückgezogen worden ist, spreche ich noch zu Artikel 38 Absatz 1ter: Die Kommissionsmehrheit möchte für die im Ausland wohnenden Kinder die Kinderrente der tieferen Kaufkraft anpassen. Sie haben die Zahlen schon gehört, es geht um relativ wenige Fälle. Von den rund 600 Millionen Franken für Elternzulagen geht es um 20 Millionen Franken, über die wir so verfügen könnten.

Wir können nicht Rentenanpassungen für Kinder von Eltern im EU-/Efta-Raum vornehmen, da dort Abkommen bestehen; der Export findet überall und ungekürzt statt. Es geht also um Leistungen an Eltern ausserhalb des EU-/Efta-Raums. Es geht da um ein Volumen von 20 Millionen Franken, d. h., man rechnet mit einem möglichen Einsparvolumen von 5 Millionen Franken. Das ist wenig und mag im Verhältnis zum Aufwand unverhältnismässig erscheinen.

Die Kommissionsmehrheit vergleicht und gewichtet jedoch die Einkommenssituationen. Für Eltern mit der vollen IV-Rente liegt die Zulage zwischen 468 und 936 Franken pro Monat. Dieser Frankenbetrag ist in Ländern wie Thailand, Brasilien usw. ein sehr grosses Einkommen im Vergleich zu demjenigen der einheimischen Bevölkerung. Die Kommissionsmehrheit erachtet es auch im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber der dortigen einheimischen Bevölkerung als nicht gerechtfertigt, wenn derart grosszügige Leistungen ausgeschüttet werden.

Die Kommission hat mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, diese Ergänzung zu machen.