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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2012-12-12

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-12

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, Artikel 74 mit einem neuen Absatz 1bis wie folgt zu ergänzen: "Die Beiträge dürfen insgesamt 2 Prozent der gesamten jährlichen Rentenleistungen der Invalidenversicherung nicht übersteigen." In diesem Artikel wird festgelegt, dass die Organisationen der privaten Invalidenhilfe Beiträge von der IV bekommen, weil sie gewisse Aufgaben wie Eingliederungsarbeiten usw. für die Invalidenversicherung übernehmen. Diese Organisationen bekommen jährlich etwa 180 Millionen Franken für ihre Arbeit. Mit diesem Antrag möchten wir diese Beiträge auf 2 Prozent der Ausgaben für Rentenleistungen der Versicherung begrenzen. Die Rentenleistungen betragen etwa 5 Milliarden Franken. 2 Prozent sind also immer noch zirka 100 Millionen Franken, aber eben doch wesentlich weniger als die heutigen 180 Millionen Franken.

Diese Invalidenhilfsorganisationen machen sicher nicht nur schlechte Arbeit, aber es gibt doch einiges zu bemängeln. Das Hauptproblem ist, dass durch das viele Geld, das verteilt wird, ein grosses Angebot an Dienstleistungen für die IV entstanden ist. Überall dort, wo im Sozialbereich zu viel Geld ausgeschüttet wird, entstehen solche Industriezweige. So gibt es in der Schweiz eine Asylindustrie, eine Bildungsindustrie, eine Drogenentzugsindustrie, eine Ausländerintegrationsindustrie usw. - und eben auch eine IV-Industrie. Bei gewissen Anbietern muss man sich wirklich die Frage stellen, ob sie tatsächlich Leistungen erbringen, die im Sinne der IV sind, oder ob es vor allem darum geht, einen möglichst grossen Anteil aus dem Geldtopf "abzugarnieren". Das Problem ist beispielsweise auch, dass viele dieser Organisationen nicht dadurch glänzen, dass sie Invalide anstellen; der Anteil ist insgesamt wohl unter 10 Prozent anzusiedeln. Es stellt sich die Frage, weshalb dies so ist. Gerade diese Organisationen müssten sich doch eigentlich bemühen, IV-Bezüger zu berücksichtigen.

Wir möchten mit diesem Minderheitsantrag die Ausgaben auf ein Mass reduzieren, welches die Effizienz dieser Organisationen steigern hilft, und wir möchten, dass die Regeln für die Ausrichtung, für die Eingliederung und für die Hilfe der Betroffenen zukünftig klar festgelegt werden.

Deshalb bitten wir Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.