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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2012-12-12

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Das BSV schliesst mit den Behindertenorganisationen jeweils mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Dieses System und die Zusammenarbeit zwischen BSV und Behindertenorganisationen haben sich bewährt und sind sehr gut eingespielt. Die Einführung einer Plafonierung auf 2 Prozent der gesamten jährlichen Rentenleistungen, wie das die Kommissionsminderheit verlangt, würde zur Folge haben, dass entweder nur noch jährliche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden könnten oder mehrjährige Vereinbarungen jeweils jährlich hinsichtlich der Höhe überprüft werden müssten. So oder so würde dies zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen, der wiederum auch Mittel binden würde.

Wir meinen, wir sollten hier nicht an einem gut eingeführten System rütteln. Abgesehen davon ist es dem Bund respektive dem BSV unbenommen, die Höhe der gesamten Beiträge an die privaten Organisationen jeweils von Leistungsperiode zu Leistungsperiode anzupassen. Soviel ich weiss, ist dies in der Vergangenheit auch geschehen, und dabei haben die Beiträge insgesamt nicht zugenommen.

In der Kommission haben wir uns ausführlich über die Zusammenarbeit und die Leistungen der privaten Organisationen unterhalten. Wir meinen, dass all die angesprochenen Punkte wie die Beschäftigung von Behinderten oder der strikt zweckgebundene Einsatz von BSV-Mitteln im Rahmen der erwähnten Leistungsvereinbarungen klipp und klar festgelegt werden müssen. Allenfalls besteht hier in Einzelfällen noch Nachholbedarf, und gewisse Bedingungen müssten klarer formuliert werden. Gerade die Zweckbestimmung des Mitteleinsatzes scheint uns wichtig zu sein. Es kann tatsächlich nicht sein, dass schliesslich mit Bundesgeldern Politlobbying, Referendumskämpfe oder Abstimmungskampagnen in diesem Bereich finanziert werden. Insofern ist die Kontrolle über die Verwendung der BSV-Gelder und die Qualität der erbrachten Leistungen ein ganz zentraler Punkt.

Ich kenne Organisationen in meiner Region, die auch BSV-Gelder erhalten und damit eine hervorragende Leistung erbringen. In einem Fall weist die fragliche Selbsthilfeorganisation in ihrem Transportbereich sogar eine Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung respektive Leistungsbeeinträchtigung von über 50 Prozent auf. Ich will damit nur aufzeigen, dass wir trotz der berechtigten Einschränkungen hier nicht alle Organisationen über einen Kamm scheren dürfen. Es gibt im Rahmen von Artikel 74 zweifellos sehr viele Organisationen, die einen einwandfreien Job machen und die erhaltenen Gelder nicht zweckentfremden.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt ihn ebenfalls ab.