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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-13

Wortprotokoll

Das heute geltende Recht schafft zwei Kategorien von Stiefkindern, auf der einen Seite Stiefkinder in ehelichen Gemeinschaften, auf der anderen Seite Stiefkinder, die in einer eingetragenen Partnerschaft aufwachsen. Diese beiden Kategorien sind einander rechtlich nicht gleichgestellt. Stiefkinder in ehelichen Gemeinschaften können von ihren Stiefeltern adoptiert werden, während dies bei Stiefkindern in eingetragenen Partnerschaften heute nicht möglich ist. Der Bundesrat zeigt daher Verständnis für ein Teilanliegen der Kommissionsmotion, nämlich die Öffnung der Stiefkindadoption für eingetragene Paare. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass Stiefkinder durch die eingetragene Partnerin der Mutter oder den eingetragenen Partner des Vaters adoptiert werden können, wenn eine solche Adoption dem Wohl des Kindes dient. Der Bundesrat ist bereit, die entsprechenden gesetzgeberischen Anpassungen an die Hand zu nehmen.

Heute sind Kinder in eingetragenen Partnerschaften gegenüber den Stiefkindern in ehelichen Gemeinschaften benachteiligt. Sie sind der Gefahr ausgesetzt, beim Tod des leiblichen Elternteils auch noch die andere Bezugsperson, den Stiefelternteil, zu verlieren. Das ist so, weil eben keine genügende rechtliche Beziehung zwischen ihnen besteht und aufgrund der heutigen Rechtslage auch nicht hergestellt werden kann. Mit der Öffnung der Stiefkindadoption erhalten eingetragene Paare dieselbe Möglichkeit wie Ehepaare, das Stiefkind nämlich vollständig in ihre Familie zu integrieren und Vorkehrungen auch für den allfälligen Tod des leiblichen Elternteils zu treffen. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, diese Gleichstellung zum Wohl der betroffenen Kinder möglichst rasch zu verwirklichen.

Sowohl die Kommissionsmotion aus dem Ständerat, die heute durch die Minderheit Sommaruga Carlo vertreten wird, wie auch der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen verlangen allerdings mehr als das. Gemäss der Kommissionsmotion aus dem Ständerat sollen alle Adoptionsformen, auch die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes, möglich sein, und zwar unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung der Adoptionswilligen. Und gemäss dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen soll zumindest die Stiefkindadoption gänzlich geöffnet werden. Das heisst, dass nicht nur Stiefkinder in eingetragenen Partnerschaften adoptiert werden können. Vielmehr sollen generell Kinder durch Personen adoptiert werden können, die mit der Mutter oder dem Vater des Kindes in einer faktischen hetero- oder homosexuellen Lebensgemeinschaft leben.

Aus politischen Gründen lehnt der Bundesrat jedoch sowohl die völlige Freigabe aller Adoptionsformen als auch die völlige Freigabe von Stiefkindadoptionen ab. Der Bundesrat ist [PAGE 2223] der Ansicht, dass eine derartige Öffnung der Adoption vielen Menschen zu weit gehen könnte. Nach seiner aktuellen Einschätzung verdankt die eingetragene Partnerschaft ihre breite Akzeptanz auch dem Umstand, dass das Partnerschaftsgesetz keinen Anspruch auf Adoption oder medizinisch unterstützte Fortpflanzung vermittelt. Im Übrigen hat der Souverän dem Partnerschaftsgesetz in seiner heutigen Form erst vor wenigen Jahren zugestimmt. Bei jener Abstimmung war der Ausschluss der Adoption ein wichtiges Argument, um die Skeptiker zur Zustimmung zu bewegen.

Heute, sieben Jahre später, ist aus Sicht des Bundesrates aber die Zeit gekommen, um diesen Ansatz zu überdenken. Dort, wo es um Stiefkinder in eingetragenen Partnerschaften geht, wo also einer der beiden Partnerinnen oder Partner ein leiblicher Elternteil des Kindes ist, müssen wir aus Gründen des Kindeswohls nachziehen und eine Öffnung vornehmen. Dadurch wird aus den zwei eingangs erwähnten Stiefkindkategorien eine einzige. Stiefkinder in eingetragenen Partnerschaften werden denjenigen in ehelichen Gemeinschaften rechtlich gleichgestellt. Unter dem Vorbehalt, dass die Adoption seinem Wohl dient, wird für das Kind damit die Möglichkeit geschaffen, mit der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner neben der faktischen auch eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen.

Ich bitte Sie daher, die Motion des Ständerates, die von der Minderheit Sommaruga Carlo befürwortet wird, abzulehnen und auch dem Antrag der Mehrheit der Kommission nicht zuzustimmen.

Der Bundesrat, ich sage es noch einmal, würde dann die Vorbereitungsarbeiten für die Stiefkindadoption durch eingetragene Paare an die Hand nehmen. Damit vertritt der Bundesrat klar eine andere, eine differenziertere Meinung als die Minderheit Freysinger, die ja sogar die Gleichstellung von Stiefkindern in eingetragenen Partnerschaften und Stiefkindern verheirateter Paare ablehnt. Diese Haltung teilt der Bundesrat nicht, auch wenn er heute diese Minderheit unterstützt.

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