Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-18
Wortprotokoll
Hier würde ich Ihnen vorschlagen, dass ich die drei Fragen der Herren Föhn, Scherer und Kunz miteinander beantworte. Sie betreffen alle die Neat-Linienführung im Kanton Uri.
Es ist keineswegs so, dass der Bundesrat zur Neat-Linienführung im Kanton Uri noch keine Entscheide getroffen hätte. Der Bundesrat hat sich nämlich auf Stufe Vorprojekt im Juni 2000 für die Talvariante entschieden und folgende Aufträge erteilt:
1. für die finanzierte Neat-Strecke zwischen Erstfeld und Altdorf ein Auflageprojekt auszuarbeiten (Talvariante), diese Aufgabe ist von der Alptransit Gotthard wahrzunehmen;
2. für die nichtfinanzierten Neat-Strecken, die in zwanzig bis dreissig Jahren zur Ausführung gelangen können - z. B. Neat im Berg -, Varianten zu prüfen und Entwicklungsszenarien für die Urner Reussebene für das Jahr 2030 auszuarbeiten.
Bei der gegenwärtigen Diskussion im Kanton Uri geht es um die verbindliche Festlegung der auszuführenden Talvariante. Dazu ist ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen, in welchem alle Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen können. Vor wenigen Tagen ist das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet worden; die öffentliche Auflage dauert 30 Tage, anschliessend finden die Einspracheverhandlungen statt. Gestützt auf diese Einspracheverhandlungen hat das UVEK einen Entscheid zu treffen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben soll das ganze Verfahren nach der Auflage innert 18 Monaten abgeschlossen werden.
Der Entscheid des Departementes kann vor Bundesgericht angefochten werden. Falls der Variantenentscheid erhebliche Mehrkosten zur Folge hat, muss der Bundesrat die Finanzierung dieser Mehrkosten aus der Neat-Reserve beschliessen. Die Dauer des Neat-Verfahrens im Kanton Uri hängt somit nicht von Entscheiden des Bundesrates ab, sondern ist eine Folge der schwierigen topographischen Situation und der gesetzlichen Verfahrensvorschriften.
Ich habe mich am letzten Mittwoch persönlich vor Ort über die Neat-Auflageprojekte Erstfeld sowie Altdorf-Rynächt orientieren lassen. Das UVEK nimmt selbstverständlich die Anliegen des Kantons und seiner Bewohner ernst. Ich habe das auch gegenüber der Urner Regierung zum Ausdruck gebracht und gesagt, dass unter Umständen eine etwas teurere Variante wie die Unterquerung des Schächenbaches ernsthaft geprüft werden muss, ohne aber ein Versprechen gemacht zu haben.
Diese Variante bedingt die Freigabe von Reserven. Die entsprechenden Voraussetzungen und Bedingungen sind im Bundesbeschluss über den Neat-Gesamtkredit festgelegt. Der Bundesrat darf Reserven erst freigeben, wenn nachgewiesen ist, dass die Mehrkosten nicht mit anderen Mitteln kompensiert werden können.
Das UVEK wird nach Ablauf der Einsprachefrist alle Forderungen sorgfältig auswerten. Anschliessend wird es in engem Kontakt mit dem Kanton Uri nach einer möglichst einvernehmlichen Lösung suchen. Dies ist uns vor einigen Jahren bei der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist von "Bahn 2000" durch intensive Gespräche ebenfalls gelungen.
Falls sich trotz aller Bemühungen eine übermässige Verzögerung der Bauarbeiten ergäbe, müssten wir das Investitionsprogramm überprüfen. Die getätigten Investitionen sollten nach Fertigstellung auch genutzt werden können. Liegen sie brach, so entstehen vorwiegend Zinskosten. Wenn ich jetzt Zahlen nenne, ist das sehr spekulativ. Sollten wir bei einem Investitionsvolumen von z. B. 3 bis 4 Milliarden Franken stecken bleiben, und müssten wir diese Summe zu 5 Prozent verzinsen, so gäbe das 150 bis 200 Millionen Franken pro Jahr.