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Casanova Corina · 2012-11-26

Casanova Corina · Graubünden · 2012-11-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Volksrechte immer verteidigt, und zwar verteidigt er eine offene und eine dynamische Konzeption der Volksrechte. Das Initiativrecht, das Referendumsrecht und das Petitionsrecht gibt es schon seit über hundert Jahren. Heisst das nun, dass man in diesem Bereich nicht innovativ sein darf? Oder soll man im Gegenteil neue Instrumente zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung im Land einführen? Der Motionär ist der Meinung, dass mit der Einführung eines neuen Instruments, nämlich der Volksmotion, die Volksrechte gestärkt würden. Der Bundesrat sieht das nicht so, im Gegenteil. Mit dem neuen Instrument [PAGE 953] erreichen wir vielmehr eine Schwächung der politischen Rechte, und dies aus verschiedenen Gründen:

1. Mehr Volksrechte bedeuten nicht unbedingt eine Stärkung der Volksrechte. Davon zeugt etwa das Scheitern der allgemeinen Volksinitiative; Sie haben sie gerade erwähnt, Herr Ständerat.

2. Die Volksinitiative und das Referendum sind zweifellos starke Instrumente, denn mit ihnen kann man erreichen, dass der Souverän über eine Volksabstimmung nach seiner Meinung befragt werden kann. Nicht so die Volksmotion, sie ist ein schwaches Instrument, denn sie führt nicht direkt dazu, dass das Volk sich äussern kann. Vielmehr braucht es davor eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlamentes. Diese Hürde ist sicher nicht leicht zu nehmen.

3. Würde die Volksmotion das Petitionsrecht ersetzen, so hätte das erhebliche negative Konsequenzen. Artikel 33 der Bundesverfassung sieht heute nämlich vor, dass jede Person das Recht hat, Petitionen an Behörden zu richten, ohne dass ihr daraus Nachteile erwachsen; bei uns heisst das: auch die Ausländerinnen und Ausländer. Mit der Volksmotion würde das infrage gestellt, denn dieses Instrument stünde nur den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu.

4. Würde die Volksmotion hingegen parallel zum Petitionsrecht geschaffen, so wäre das nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll, weil schon heute jede Petition, die an das Parlament gerichtet ist, von den eidgenössischen Räten geprüft werden muss, womit die Volksmotion zwangsläufig ein redundantes und damit überflüssiges Mittel wäre.

Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass die Volksmotion zahlreiche eher technische Fragen in Abgrenzung von den bestehenden Volksrechten offenlässt: Wie hoch soll das Quorum bei der Unterschriftenzahl sinnvollerweise sein? Welche Frist soll für das Sammeln der Unterschriften gelten? Von wem und wie wäre die Gültigkeit der Unterschriften zu prüfen? Soll die Möglichkeit bestehen, der Motion einen Gegenentwurf entgegenzustellen oder den Motionstext abzuändern?

Natürlich ist dem Bundesrat bewusst, dass verschiedene Kantone und Gemeinden die Volksmotion eingeführt haben. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass dieses Instrument auf kantonaler und kommunaler Ebene auf Einkammersysteme ausgerichtet ist. Ganz anders wäre die Ausgangslage hier, wo wir mit National- und Ständerat das Zweikammersystem haben. Schliesslich darf ich in Erinnerung rufen, dass der Nationalrat im Jahre 2009 eine parlamentarische Initiative, die eine Volksmotion in internationalen Belangen verlangt hatte, auch schon abgelehnt hat.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen.

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