Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-03-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-12
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, zuerst meine Interessenbindung offenzulegen: Als Co-Präsident des Forums Gesundheit Schweiz vertrete ich die Grundhaltung eines freien und liberalen Gesundheitswesens für unser Land und äussere mich in diesem Sinne auch gegen die Einführung eines erneuten Zulassungsstopps. Der Zugang zu einem freiheitlichen Gesundheitswesen gilt aber nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die Krankenkassen.
Der Zulassungsstopp ist per 1. Januar 2012 nach dreimaliger Verlängerung automatisch ausgelaufen. Verlängerungsanträge sind vonseiten der Kommission entweder keine gestellt worden oder bei mir als damaligem Kommissionspräsidenten zu spät eingetroffen, sodass eine fristgerechte Behandlung in der Kommission nicht mehr möglich war. Es war also auch schon in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 absehbar, dass per 1. Januar 2012 dieser befristete Zulassungsstopp definitiv auslaufen würde.
Seit dem 1. Januar des letzten Jahres haben demzufolge rund 2055 Ärzte die Gelegenheit benutzt, eine eigene Abrechnungsnummer bei der Sasis AG zu beantragen, und sie haben diese auch erhalten. Somit sind sie durch den Vertragszwang berechtigt, medizinische Leistungen an Patienten eigenständig vorzunehmen und abzurechnen. Es ist dabei anzunehmen, dass viele Ärzte diese Nummer vorsorglicherweise und in Unkenntnis dessen, ob sie in den nächsten Monaten oder Jahren auch tatsächlich selbstständig abrechnen werden, beantragt haben. Nach der mehrmaligen Verlängerung des Zulassungsstopps ist diese vorsorgliche Handlungsweise auch absolut verständlich.
Nach meinen Informationen haben von den Inhabern dieser rund 2055 vergebenen Abrechnungsnummern in der Zeitperiode von Januar bis Dezember des letzten Jahres 1107 Leistungserbringer oder rund 54 Prozent von diesem Abrechnungsrecht Gebrauch gemacht und ihre erbrachten Leistungen entsprechend abgerechnet. 948 Leistungserbringer mit erhaltener Abrechnungsnummer haben 2012 noch keine Leistungen abgerechnet. Betrachtet man die Zeitperiode von Januar bis Juni 2012, also das erste halbe Jahr nach Aufhebung des Zulassungsstopps, so sieht man, dass 1139 Abrechnungsnummern vergeben wurden. 859 Inhaber dieser Nummern haben wiederum entsprechende Leistungen abgerechnet, was rund 75 Prozent entspricht. Das zeigt aber auch auf, dass das Interesse an einer vorsorglichen Zuteilung einer Abrechnungsnummer einerseits gross war und dass andererseits durch Verzögerungen bei der Rechnungsstellung die Abrechnungen wohl zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich in der statistischen Erfassung 2013, ersichtlich und erkennbar sein werden.
Markant ist dabei, dass von diesen rund 2055 vergebenen Zahlstellenregisternummern 92 Prozent an Spezialärzte und nur gerade 8 Prozent an allgemeinpraktizierende Ärzte vergeben wurden. Diese Zahlen belegen, dass die Expansion primär bei den Spezialärzten stattgefunden hat. Dort, wo der grösste Bedarf wäre, bei den allgemeinpraktizierenden Ärzten, hinkt die Nachfrage hinterher. Der Bundesrat und die Gesundheitsdirektorenkonferenz befürchten nun, dass diese expansive Nachfrage nach einer Abrechnungsnummer auch automatisch zu einer markanten Konsultations- und Kostenzunahme im Gesundheitswesen führen wird und dass die entsprechende Kostenüberwälzung sowohl zu entsprechenden Steigerungen bei den Krankenkassenprämien als auch indirekt zu einer Kostenausweitung bei den Kantonen selbst führen wird. Diese Befürchtung ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Die Massnahme des Zulassungsstopps für junge Ärzte haben wir von 2002 bis 2011 bereits einmal gehabt. Beim ersten Erlass sprach man von einer zeitlich befristeten Massnahme von drei Jahren. In dieser Zeit, so versprach man seinerzeit, werde man eine Lösung finden. Die Zeit für das Finden einer gescheiten Lösung reichte nicht, und man verlängerte bis Ende 2008. Doch auch in diesen zusätzlichen Jahren wurde keine Lösung gefunden, und eine erneute Verlängerung bis Ende 2011 drängte sich auf. Die Voten in diesem Rate gingen aber grossmehrheitlich klar und deutlich dahin, dass diese Verlängerung die letzte ihrer Art sein werde und es für die Generation junger Ärzte danach nicht mehr zu verantworten wäre, wenn dieser Zustand nach Ablauf dieser dritten Frist dauerhaft würde.
Mit der nun vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einen erneuten Eingriff in die Zulassung junger Ärztinnen und Ärzte für die Berufsausübung in einer eigenen freien Praxis. Dabei lehnt er sich an die gleichen Zulassungseinschränkungen, wie sie bis Ende 2011 gegolten haben, an und befristet diese erneut auf drei Jahre - alter Wein in neuen Schläuchen, wie ich meine. Ob der Bundesrat in dieser dreijährigen Zeit effektiv Bestimmungen vorzuschlagen vermag, die langfristig eine Eindämmung der Kosten bringen werden, wage ich bereits heute zu bezweifeln. Es ist zu befürchten, dass auch diese Lenkungsvorlage am Tag X mangels einer dauerhaften Lösung verlängert werden soll bzw. auch verlängert wird.
In diesem Spannungsfeld von wachsenden Kosten, die durch die immer stärker wachsende Zahl von Leistungserbringern ausserhalb der Hausarztmedizin bedingt ist, und dem Erfordernis einer allgemeinen freien Berufsausübung im Bereich der staatlich geförderten Ausbildung zum Arzt oder zur Ärztin ist auch die Frage zentral, ob in unserem Wirtschaftssystem eine erzwungene Einschränkung mit einer freiheitlichen Berufsausübung nach erfolgter Grund- und Weiterausbildung vereinbar ist und ob dieser Zulassungsstopp nicht auch gegen Artikel 27 der Bundesverfassung verstösst. Dieser besagt nämlich, dass die Wirtschaftsfreiheit gewährleistet ist und diese insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung umfasst. Indem ich mir dieses Spannungsfeldes bewusst bin wie auch des zumindest bei der letzten Verlängerung abgegebenen Versprechens, keine Zulassungsbeschränkungen mehr zu akzeptieren, und des Zustroms neuer Leistungserbringer, bin ich zur Überzeugung gelangt, dass in einer freien Wirtschaft auch von einer bedarfsabhängigen Zulassung im Sinne der Ordnungspolitik abgesehen werden muss. Den erneut rein provisorischen Eingriff mit unsicherer Aussicht auf Erfolg und ohne Garantie, dass die Kosten nicht plötzlich einfach in den Ambulatorien in den Spitälern entstehen, erachte ich mit dieser Massnahme als nicht gerechtfertigt, obwohl der Miteinbezug der Kantone in die Verantwortung bei der Bedürfniserfüllung eigentlich richtig wäre. Sie sind es schlussendlich auch, die im Rahmen des Prämienfestsetzungsverfahrens angehört werden und durch ihre Bewilligungserteilung auch für damit entstehende Kostenausweitungen mitverantwortlich sind.
Es gilt meines Erachtens jetzt vielmehr, etwas Ruhe zu bewahren. Die Entwicklung bei der Vergabe weiterer Zahlstellenregisternummern muss weiterhin beobachtet werden. Statt einer weiteren provisorischen Einschränkungsmassnahme sollte vielmehr eine freie marktwirtschaftliche Lenkung ermöglicht werden. Steuerungsmechanismen kraft staatlicher Zwangsmassnahmen haben offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung gebracht.
Die von der Mehrheit beantragte Rückweisung an den Bundesrat verlangt anstatt eines Provisoriums eine definitive Lösung. Ich bin der Auffassung, dass das der richtige Schritt ist. Die zudem verlangte Lockerung des Vertragszwangs erachte ich als Schritt in die richtige Richtung und als eine mögliche Chance der Erprobung einer allgemeinen Vertragsfreiheit. Gerade dieser Schritt in Bezug auf die künftige freie Berufsausübung wird meines Erachtens wesentlich weniger schlimm und tragisch für künftige Ärztinnen und Ärzte sein, als durch Zulassungsbeschränkungen gänzlich davon ausgeschlossen zu bleiben. Was nützt ein Vertragszwang, wenn man - wie das in den vergangenen zehn Jahren der Fall gewesen ist - gar keine Bewilligung zur freien Berufsausübung erhält? Das gilt für Spezialisten genauso wie für allgemeinpraktizierende Ärzte auf dem Land oder in den Städten. [PAGE 133]
Ich unterstütze deshalb in einem ersten Schritt den Nichteintretensantrag und in einem zweiten Schritt, sollte der Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegen, den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat.