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Stöckli Hans · Ständerat · 2013-03-12

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-12

Wortprotokoll

Nach all diesen Voten möchte ich einfach noch einmal in Erinnerung rufen, worum es geht. Es geht darum, dass den Kantonen die Möglichkeit geboten wird, während dreier Jahre die neuen Bewilligungen von Bedürfnissen abhängig zu machen. Es geht weder um einen Stopp noch um irgendeine andere revolutionäre Anwendung des Rechtes.

Fakt ist, dass in unserem Land in Bezug auf die Ausgaben im ambulatorischen Bereich, im Umfang von 10 Milliarden Franken, keine Steuerung vorhanden ist. Die erwartete Steuerung durch die Managed-Care-Vorlage ist weggefallen. Jetzt ist es eine Tatsache, dass sich der Markt nicht entsprechend auswirkt.

Als die Bedürfnisklausel für die Taxifahrer aufgehoben wurde, gab es überall viele zusätzliche Taxibetreiber, aber es gab nicht mehr Taxikunden, weil die Leute genau den gleichen Preis bezahlen mussten. Im Gesundheitswesen ist es eben anders: Wenn jemand eine Bewilligung hat, kann er abrechnen, er kann die Leistungen, die er erbringt, verrechnen. Der Nachweis, dass diese Leistungen auch bezogen werden, ist erbracht. Es ist interessant - das ist ja ein weiteres Phänomen -, dass ausgerechnet in Bereichen, in denen die Kosten und Taxpunkte am höchsten sind, die Zunahme überproportional ausfällt. Von Markt kann also keine Rede sein.

Der Markt richtet es auch deshalb nicht, weil die Hausarztmedizin unterversorgt ist und es gewisse Regionen gibt, in denen eine Unterversorgung besteht. Wenn es so wäre, dass der Markt auch im Gesundheitswesen funktionieren würde, wären diese beiden Tatsachen nicht zu beklagen.

Deshalb braucht es in gewissen Kantonen, die speziell stark vom Zuwachs an ausländischen Ärzten betroffen sind, Lösungsmöglichkeiten. Die Möglichkeiten, die geboten werden, sind für mich durchaus akzeptabel. Es ist unschön, das gebe ich zu, wenn einem jungen Arzt nicht auch eine Garantie abgegeben werden kann, dass er schlussendlich als Spezialist eine eigene Praxis wird führen können. Aber auch ein Lehrer hat keine Garantie, jenen Job zu finden, den er sich wünscht. Und es gibt auch keine Anwälte, die sicher sein können, dass sie später eine eigene Anwaltspraxis für Wirtschaftskriminalität haben werden. Dementsprechend müssen wir uns auch nicht allzu starke Sorgen machen, wenn wir nicht allen Jugendlichen die gewünschte Wahl ermöglichen können.

Es ist auch nicht so, dass keine Ärzte neu den Beruf ausüben konnten, denn im Verlaufe des sogenannten Ärztestopps - dieser Begriff ist ja unsinnig, es geht ja nicht um einen Ärztestopp - hat die Ärztedichte in der Schweiz von 1,5 auf 2,5 Ärzte pro 1000 Einwohner zugenommen. Also wurden auch bereits während dieser Zeit erheblich mehr Ärztinnen und Ärzte mit der Bewilligung versehen. Dementsprechend, glaube ich, ist es im Hinblick auf die zweite Phase - und es wäre gut, wenn Herr Bundesrat Berset die zweite Phase noch etwas umschreiben würde - sicher richtig, als vorsorgliche Massnahme diese Möglichkeit der bedarfsgerechten Erteilung von Bewilligungen für diejenigen Kantone, die das wollen, einzuführen. Es geht darum, dass wir jetzt nicht unnötig Fakten schaffen, die dann bei der weiteren Behandlung schwierig zu berücksichtigen sind.

Zuletzt, wenn wir Rückweisen beschliessen, wie das die Mehrheit der Kommission will, kommt das einer Ablehnung gleich. Eine Rückweisung dieser Vorlage an den Bundesrat bedeutet faktisch auch die Abweisung, weil es dann ja keinen Sinn mehr macht, in zwei Jahren mit einer Massnahme zu kommen, die eine vorsorgliche, sichernde Massnahme darstellt.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Schwaller, der von Herrn Schwaller erwogen und begründet wurde, zuzustimmen.