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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-12

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12

Wortprotokoll

Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen oder mindestens schnell zu sprechen.

Der Bundesrat bringt mit der Botschaft die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsgerechten Zulassung aufs Tapet. Eigentlich bringt er zwei Argumente, nämlich erstens die Zunahme bei den Zahlstellenregisternummern, also der Gesuche, eine Praxis zu eröffnen, und zweitens die Ablehnung der Managed-Care-Vorlage. Ich möchte zu beiden Punkten etwas sagen.

Es ist klar, dass die Gesuche - das wurde mehrfach betont - für eine Zahlstellenregisternummer zugenommen haben. Nur ist diese Zahl allein nicht aussagekräftig und auch nicht differenziert. Denn nach dem Wegfall des Zulassungsstopps hat es zugegebenermassen auch Gesuche auf Vorrat gegeben. Der Verband der schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte beispielsweise hat seinen Mitgliedern empfohlen, eine ZSR-Nummer zu beantragen und dies auch in verschiedenen Kantonen zu tun. Auch die Arbeitspensen sind nicht ersichtlich; ich komme darauf zurück. Ich habe mich bei der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen erkundigt. Die tatsächlichen Abrechnungen entsprechen nicht den ZSR-Nummern. Diese Zahlen sind unsicher. Das rechtfertigt es nicht, dass man auf dieser Grundlage zum vierten Mal eine sogenannte Notmassnahme trifft.

Es wird auch ausgeblendet, dass in den letzten Jahren die Spitalambulatorien massiv ausgebaut wurden; das geht auch zulasten der Grundversicherung. Dort ist es eine Mengenausweitung der staatlichen Anbieter. Niemand sagt etwas. Man hat es eigentlich in den letzten zehn Jahren verpasst, eine definitive Lösung zu finden.

Die Managed-Care-Vorlage: Für mich ist das kein Argument. Denn 2008 und 2009, als der Zulassungsstopp verlängert wurde, gab es keine gescheiterte Managed-Care-Vorlage. Das ist jetzt ein neues Argument, das ins Feld geführt wird; für mich ist das nicht stichhaltig.

Vor dem Hintergrund der gescheiterten Reformen im Gesundheitswesen - ich denke an die Managed-Care-Vorlage, ich denke aber auch an die Motion Gutzwiller 12.3638, die verworfen wurde, an die Aufhebung des Kontrahierungszwangs - habe ich etwas den Eindruck, dass der Zulassungsstopp sozusagen eine einfache Beute ist. Es gibt dagegen zwar auch Widerstand, aber dieser Widerstand ist einfacher zu durchbrechen als der Widerstand an anderen Orten in der Gesundheitspolitik.

Man hat es in den zehn Jahren, die ich erwähnt habe, nicht geschafft, Lösungen für eine wettbewerbliche Steuerung der ambulanten ärztlichen Angebote zu finden. Die Rückweisung soll dazu dienen, innerhalb nützlicher Frist Instrumente für eine differenzierte Steuerung mit Anreizen zu wirtschaftlichem Verhalten zu entwickeln. Es kann nicht sein, dass wir einfach mit einer Notmassnahme weitermachen - auch angesichts der Tatsache, dass wir von einem Ärztemangel sprechen. Man sagt auch, man wolle 300 zusätzliche Studienplätze schaffen, und gleichzeitig blockiert man den jungen Ärztinnen und Ärzten den Zugang zum Markt.

Mir hat ein Spezialarzt geschrieben, ein leitender Arzt an einem St. Galler Spital. Er möchte sich niederlassen, ist aber sehr verunsichert: Er hat Räumlichkeiten gemietet, er hat investiert, er hat Personal angestellt - und weiss nicht, was daraus werden kann. Ich erachte auch diese Rechtsunsicherheit als bedenklich.

Die Alternativen sind über eine teilweise Lockerung des Vertragszwangs zu suchen, über die Kosten-Leistungs-Vereinbarungen der FMH mit den Kassen und über den Tarif. Wir haben es gehört: Der Bundesrat hat seit 2013 mindestens die subsidiäre Kompetenz, den Tarif festzulegen. In Zukunft könnte auch ein Tarifsystem entwickelt werden, das beispielsweise der Ärztedichte und den Spezialisten Rechnung trägt. Ich sehe auch ein, dass es am gleichen Ort nicht x Radiologen mit den gleichen teuren Apparaten braucht. Das ist logisch.

Nochmals zurück zur ZSR-Nummer: Ich habe gesagt, ich hätte mich bei der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen erkundigt. Ein grosser Teil der Ärztinnen und Ärzte, die eine ZSR-Nummer und eine Berufsausübungsbewilligung haben, [PAGE 134] arbeitet nicht 100 Prozent, sondern zum Teil weniger als 40 Prozent, Gynäkologinnen beispielsweise 10, 20 oder 30 Prozent. Dem wird nicht Rechnung getragen. Es wird ausgeblendet, dass es viele, gerade junge Ärztinnen gibt, die in Netzwerken Teilzeit arbeiten. Und wenn man den Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan anschaut, ist es interessant festzustellen: 2011 sind ein Drittel der ambulant tätigen Ärzte Frauen. Sie arbeiten oft nicht 100 Prozent. Im Rahmen der Abstimmungskampagne zum Familienartikel wurde das Hohelied der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesungen, und hier wollen wir dem jetzt einen Riegel vorschieben. Mehr als die Hälfte der Medizinstudenten sind Frauen, und mehr als die Hälfte der Ärztinnen in Spitälern ist unter 35 Jahre alt.

Für die Rückweisung spricht auch - das hat die Kommissionsreferentin, Frau Ständerätin Diener Lenz, gesagt -, dass im Nationalrat der Antrag Ingold durchgekommen ist. Dieser ist zwar nicht Gegenstand der Rückweisung per se, aber meines Erachtens ist dieser Passus ein Schnellschuss. Man kann nicht auf dem kleinen Dienstweg ungeprüft einem solchen Antrag zustimmen, von dem man nicht weiss, ob er konform mit dem Freizügigkeitsabkommen ist. Ich verstehe aber, dass man dem Zuzug ausländischer Ärzte einen Riegel vorschieben will. Aber fairerweise muss man dann auch sagen, dass die Mehrheit der eingewanderten Ärzte aus Deutschland stammt und dass diese Ärzte eine gute Ausbildung haben und zu 10 Prozent im ambulanten Bereich arbeiten. Wenn man bedenkt, dass fast 46 Prozent der Grundversorger über 55 Jahre alt sind, erkennt man, dass es gerade für die Stärkung der Hausarztmedizin nicht förderlich wäre, wenn diese Personen die Anforderungen, die fünf Jahre in einer Schweizer Ausbildungsinstitution, nicht erfüllen würden. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium sagt ja, dass wir 2030 eine Versorgungslücke von bis zu 30 Prozent in der Grundversorgung und von 15 bis 30 Prozent bei den Spezialisten haben werden. Das sind doch Zusammenhänge, die man sorgfältig abklären muss. Man kann nicht einfach, wie ich eben gesagt habe, über den kleinen Dienstweg einen solchen Passus einfügen.

Noch ein letztes Wort zum Föderalismusargument: Ich bin eine Föderalistin. Aber hier, in diesem Bereich, einfach zu sagen: "Chacun à son goût", scheint mir doch etwas problematisch zu sein. Das Gesundheitswesen verursacht gesamtschweizerisch Kosten, und da braucht es ein koordiniertes Zusammengehen der Kantone, zumal der Kanton Zürich klar deklariert hat, dass dieser Erlass aus Gründen der Wirtschaftsfreiheit und der Rechtssicherheit dort nicht anzuwenden sein wird.

All diese Gründe bringen mich dazu, zuerst mit der Minderheit Eder für Nichteintreten zu stimmen und dann mit der Mehrheit für Rückweisung.