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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-12

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-12

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir noch eine kurze Replik: Ich muss Sie noch einmal daran erinnern, dass es hier um einen Testlauf für die Sozialversicherungen geht. Automatische Eingriffe in die Renten sind in den Sozialversicherungen präzedenzlos. Es gibt Interventionsmechanismen in den Sozialversicherungen. Die bewährte Variante, die sich als erfolgreich erwiesen hat, die vom Parlament verabschiedet worden ist, ist jene der Arbeitslosenversicherung. Es ist die Variante, die von der Minderheit I aufgenommen wird, d. h. Beitragserhöhung plus Verpflichtung des Bundesrates, eine Vorlage zu bringen, wie das in Absatz 2 dieser Bestimmung vorgesehen ist. Aber automatische Eingriffe in die Renten - das ist präzedenzlos.

Sie sind dem Problem ausgewichen - vielleicht wollen Sie es auch nicht sehen -, dass es hier um die erste Säule des Sozialstaates geht. AHV und IV müssen der Existenzsicherung dienen. Sie haben nach Artikel 112 der Bundesverfassung bestimmte Zwecke und müssen bestimmten Ansprüchen genügen. Dazu gehört auch die reale Werterhaltung dieser Renten. Wenn man daran etwas ändern wollte, müsste man die Verfassung ändern. Man müsste das Prinzip der Sozialversicherungen in der ersten Säule neu definieren. Das geschieht hier nicht, sondern auf dem Weg des Gesetzes wird jetzt bei der Invalidenversicherung dieses Pilotprojekt eines automatischen Eingriffs in die Renten gemacht, einer Absenkung des Rentenniveaus - das ist präzedenzlos.

Unbestritten ist, dass die Invalidenversicherung andere Finanzprobleme hat als die AHV. Allerdings, wenn jetzt wieder diese Schuld von 15 Milliarden Franken erwähnt worden ist, dann muss daran erinnert werden, dass das nicht die Schuld der AHV war, sondern letztlich des Bundesgesetzgebers. Es hätte andere Möglichkeiten gegeben, und es gäbe andere Möglichkeiten, damit umzugehen. Der Bund kann sich heute zu Negativzinsen verschulden, wir haben diese aussergewöhnliche Situation immer noch. Hier gäbe es andere Mittel im Umgang mit dieser Schuld. Ein Eingriff in die Existenzsicherung aber, ein automatischer Eingriff in die Invalidenrenten mit diesem neuen Mechanismus hat, wie man sieht, wenn man das langfristig betrachtet, fatale Wirkungen.