Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-12

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-12

Wortprotokoll

Es geht hier bei diesem Artikel nicht um eine Differenz bezüglich des Interventionsmechanismus - das in Nuancierung zur Vorrednerin, zur Kommissionssprecherin -; der Interventionsmechanismus ist unbestritten, die Absätze 1 und 2 dieser Bestimmung werden nicht infrage gestellt. Es ist also nicht infrage gestellt, dass dann, wenn der Fondsbestand unter ein bestimmtes Niveau sinkt, Massnahmen getroffen werden. Bestritten ist - und hier liegt die Differenz zur Mehrheit, ich folge hier dem Beschluss des Nationalrates - aber der automatische Eingriff in die Renten. Unbestritten ist, dass der Bundesrat bei einem Absinken des Fondsbestands unter eine bestimmte Grenze eine Vorlage präsentieren muss; das ist das bewährte Modell der Arbeitslosenversicherung, kombiniert mit einer Beitragserhöhung. Das respektiert die üblichen Regeln, respektiert den Gang der Demokratie, indem in einer solchen Situation der Gesetzgeber die Massnahmen treffen kann, die geeignet sind, eine Unterdeckung zu beheben.

Was hier nun aber seitens der Mehrheit und auch seitens des Bundesrates vorgeschlagen wird, ist der Automatismus eines Eingriffs in die Renten. Das ist präzedenzlos in unserem Sozialversicherungssystem, das gibt es nicht und gab es bisher nicht. Die IV-Renten würden, wenn diese Bestimmung durchkäme, automatisch abgesenkt, indem sie nicht mehr mit dem Mischindex angepasst würden. Das würde zur Situation führen, dass sich die IV-Renten von den AHV-Renten abkoppeln würden und das Niveau des Anspruchs der Existenzsicherung absinken würde. Das wäre eine fatale Konsequenz dieses Automatismus.

Es kann auch nicht verschwiegen werden, dass Sie hier - und das ist ja mit ein Hauptziel der Urheber dieser Idee, automatisch in die Renten einzugreifen - eine Pilotbestimmung für die AHV schaffen wollen. Die AHV-Renten stehen aus denselben Gründen unter Druck. Man versucht, den Automatismus "Eingriff in die AHV-Renten" einzuführen, wobei das hier die Pilotbestimmung sein soll, weil es bei der IV vielleicht einfacher ist.

Ich möchte Sie einfach daran erinnern: Es gab bis jetzt eine einzige Volksabstimmung zu diesem Thema, 2004 im Rahmen der Erstauflage der 11. AHV-Revision. Der Eingriff in die Renten war damals einer der massgebenden Gründe, weshalb diese Vorlage in der Volksabstimmung hochkant verworfen wurde. Ich bin überzeugt, dass, wenn diese Frage der automatischen Absenkung der Renten wiederum dem Volk vorgelegt würde, diese Massnahme nicht gutgeheissen würde.

Sie müssen auch die Verfassung beachten. Das ist hier bis jetzt nicht gestreift worden. Die Verfassung schreibt in Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe d vor, dass die Renten mindestens der Preisentwicklung folgen müssen, dass sie der Preisentwicklung angepasst werden müssen. Das ist mit diesem automatischen Eingriff in die IV-Renten nicht mehr der Fall. Man mag sagen, bei tiefen Teuerungsraten, wie wir sie gerade im Moment haben, spiele das vielleicht materiell nicht so eine grosse Rolle. Aber sobald die Teuerung wieder ansteigt, ist das sehr empfindlich, und ich meine, dass Artikel 112 der Bundesverfassung in einem solchen Fall verletzt ist. Man müsste also, bevor man eine solche Bestimmung macht, die einen automatischen Eingriff in die Renten bringt, Artikel 112 der Bundesverfassung korrigieren.

Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, hier doch vorsichtig zu sein, die Systemeffekte mit zu bedenken. Wenn man die IV-Renten in ihrer Höhe gewährleisten will, muss man dem Verfassungsauftrag nachkommen und auf diesen Eingriff verzichten, das Niveau der Renten langfristig mit empfindlichen Folgen abzusenken. Das sind Folgen, die doch empfindliche Auswirkungen haben, die nicht in Kauf genommen werden sollten. Ich meine, dass es richtig wäre, dem System der Arbeitslosenversicherung zu folgen: Beitragserhöhung kombiniert mit der unbestrittenen Verpflichtung des Bundesrates, eine Vorlage zu bringen, über die dann wiederum beraten werden kann. Im Eventualfall bitte ich Sie, dem Nationalrat zu folgen, der diese Bestimmung in Bezug auf die Renten, nicht in Bezug auf die Verpflichtung des Bundesrates, eine Vorlage zu bringen, gestrichen hat. Diese Empfehlung entspricht auch den Empfehlungen der Behindertenverbände.