Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-03-12

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-12

Wortprotokoll

Bei der Invalidenversicherung geht es ja primär darum, dass die Leute, die eine Krankheit oder einen Unfall erlitten haben, eine entsprechende Entschädigung erhalten, sofern sie nicht mehr arbeiten können. Das primäre Interesse liegt im Prinzip darin, die Leute so lange wie möglich im Arbeitsprozess zu halten. Alle Bemühungen der 5. Revision, der 6. Revision gingen in diese Richtung.

Wenn nun jemand eine Beeinträchtigung hat, sagen wir mit einem Invaliditätsgrad von 60 oder 70 Prozent, dann müssen wir nicht nur immer von der vollen Rente im Rahmen einer vollen Erwerbsunfähigkeit sprechen, sondern neben der vollen Erwerbsunfähigkeit gibt es auch noch eine Resterwerbsfähigkeit. Wenn also jemand einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent hat und erwerbsunfähig ist, dann besitzt er eine Resterwerbsfähigkeit von 30 Prozent. Diese Vorlage sieht nun vor, dass die volle Rente erst dann gewährt wird, wenn die Resterwerbsfähigkeit nur noch 20 Prozent beträgt; es geht also um eine Steigerung von 10 Prozent bei der Erwerbsfähigkeit.

Ich habe in den letzten vier, fünf Wochen verschiedene Vorträge in Bezug auf die Reintegration nach der Rentensprechung gehalten. Ich habe auch im April wieder sechs derartige Veranstaltungen, die primär bei Arbeitgebern aus Gewerbe und Industrie stattfinden. Ich stelle fest, dass gerade diese Unternehmen sehr wohl bereit sind, Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung im Rahmen ihrer Resterwerbsfähigkeit in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Der Grossteil der erwerbsunfähigen Rentenbezüger sind Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, nicht unbedingt mit einer körperlichen. Körperlich ist sehr oft sofort sichtbar, ob eine Reintegration möglich ist oder nicht. Wenn man aber mit den genannten Arbeitgebern spricht, so merkt man, dass bei ihnen natürlich der Mut schwindet, wenn man ihnen sagt, jetzt bekomme man bereits mit 70 Prozent Erwerbsunfähigkeit und 30 Prozent Restarbeitsfähigkeit eine [PAGE 118] volle Rente. Das Interesse schwindet dann natürlich irgendwann, auch bei diesen Arbeitgebern, Leute zu reintegrieren.

Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir nicht nur immer von der Erwerbsunfähigkeit sprechen, sondern wir sollten uns auch Gedanken über die Resterwerbsfähigkeit machen. Wenn wir jetzt wieder auf diese 70 Prozent reduzieren, dann wird dieses wichtige Argument - das ist ein Bestandteil, die Reintegration dieser Menschen - beeinträchtigt. Wir laufen Gefahr, dass wir das angestrebte Ziel, nämlich 17 000 Rentnerinnen und Rentner zu reintegrieren oder 12 500 gewichtete Renten, also 100-prozentige Renten, nicht mehr erreichen, weil die Arbeitgeber irgendeinmal sagen, jetzt sei fertig, da machten sie nicht mehr mit.

In Bezug auf die Rentenkürzung - die Frau Kommissionspräsidentin hat es gesagt - tasten wir im Prinzip die laufenden Renten nicht an. Es gibt eine Ausnahme, das müssen wir ehrlicherweise auch sagen: Kein Rentner hat eine Rente auf immer und ewig garantiert. Rentenrevisionen konnten, können und werden immer stattfinden, in der Vergangenheit, heute und auch morgen. Die Erfahrung zeigt, dass rund ein Drittel der Revisionen mit tieferen Renten berechnet wird, ein Drittel in etwa mit den gleichen Renten und etwa ein Drittel sogar mit höheren Renten. Das müssen wir uns fairerweise auch zu Gemüte führen. Es ist nicht so, dass keine Rentenkürzungen mehr stattfinden, sondern Rentenkürzungen können stattfinden, wenn aufgrund von Revisionen ein tieferer Erwerbsunfähigkeitsgrad festgelegt wird. Das hat mit dieser Vorlage nichts zu tun, aber es muss gesagt sein; es kann immer stattfinden, schon heute, unter dem jetzigen Regime.

Ich möchte Sie bitten, wenn jetzt die Bereitschaft, auch seitens des Gewerbes, schon steigt, derartige Personen mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung wieder zu integrieren, dem hier nicht noch entgegenzuarbeiten. Ich möchte Sie bitten, bei unserer Fassung zu bleiben. Die Resterwerbsfähigkeit von 20 Prozent entspricht in etwa einem Tag oder zwei halben Tagen Arbeit pro Woche, je nach den Möglichkeiten. Ich glaube, das ist verantwortbar.