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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2013-04-15

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-04-15

Wortprotokoll

Familien kommen heute in den Genuss diverser staatlicher Unterstützungsleistungen. Wie bei jeder staatlichen Unterstützung stellt sich auch bei der Unterstützung der Familien die Frage der Effektivität und der Effizienz. Wir Grünliberalen beurteilen solche Massnahmen nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen und nach der Gleichberechtigung aller Lebensentwürfe. Ideologische Aspekte wie die Wahrung der traditionellen patriarchalen Familie haben dabei keinen Platz.

Grundsätzlich sind zwei Arten der Förderung zu unterscheiden; wir können entweder alle Familien unterstützen, oder wir können eine Unterstützungsleistung nach Bedarf ausrichten. Die Unterstützung aller Familien kennen wir beispielsweise in Form von Kinder- und Ausbildungszulagen und in Form des Kinderabzuges. Wenn bei den Kinderzulagen allen Familien die gleiche Unterstützung zukommt, haben Steuerabzüge den Effekt, dass die höheren Einkommen aufgrund der Progression stärker entlastet werden. Alle genannten Unterstützungen sind breit anerkannt. Dennoch: Es [PAGE 557] ist eigentlich eine Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip, weil die staatliche Unterstützung auch jenen zugutekommt, welche darauf gar nicht angewiesen wären.

Die andere Art der Förderung ist eine bedarfsabhängige Förderung, bei der Familien gezielt und nach Bedarf unterstützt werden. Das tun wir etwa mit den Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse oder in gewissen Kantonen auch über Familienergänzungsleistungen, mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Viele Kantone oder Gemeinden kennen auch einkommensabhängige Tarife bei der familienexternen Kinderbetreuung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Seit 2011 kann bei der direkten Bundessteuer zudem ein begrenzter Teil der effektiv anfallenden Kosten für Fremdbetreuung in Abzug gebracht werden. Die Kantone kennen diese Regelung schon länger, die Abzüge sind aber limitierter. Man kann diesen Abzug im Rahmen der Familienpolitik ansiedeln - das tun die Initianten, indem sie ihn abschaffen oder für alle Familien einführen wollen. Der Steuerabzug für die Fremdbetreuung kann aber genauso gut als einer von vielen Abzügen auf dem zusätzlichen Einkommen gesehen werden, als Gewinnungskosten, wie es beim Pendlerabzug oder bei anderen Berufsauslagen auch der Fall ist.

Unabhängig davon, ob man diese Kosten als Berufsauslagen anerkennt oder nicht: Vergleicht man Kosten und Nutzen einer Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip mit den Kosten und dem Nutzen der bedarfsabhängigen Unterstützung, muss man einfach klar festhalten, dass das Giesskannenprinzip immer weniger effektiv und damit auch weniger effizient wirkt. Zu diesem Schluss kommt beispielsweise auch der aktuelle Bericht zur Familienpolitik in Deutschland, welche rund 200 Milliarden Euro pro Jahr verschlingt. Ein grosser Teil dieser 200 Milliarden Euro verpufft recht wirkungslos, weil es Beiträge sind, die nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden, wie es eben auch die vorliegende Initiative verlangt. Was die Initiative fordert, ist genau die Erhöhung dieser ineffizienten staatlichen Leistung, und zwar auf Kosten der effektiven Förderung. Egal, ob die Abzüge für Fremdbetreuung nun gestrichen oder jene für die Eigenbetreuung erhöht würden: Wir erhöhen einfach die staatliche Unterstützung, die mit der Giesskanne verteilt wird, und wir senken die bedarfsabhängige Unterstützung.

Aus liberaler Sicht wollen wir Familienmodelle nicht werten. Wichtig ist, dass wir Wahlfreiheit und Chancengleichheit herstellen und dass die staatliche Unterstützung effizient und effektiv erfolgt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist anzustreben, dass möglichst zahlreiche Personen, Männer wie Frauen, in den Erwerbsprozess eingebunden sind. Es gibt heute viele Familien im Mittelstand, für die es sich nicht lohnt, ihr gemeinsames Erwerbspensum zu erhöhen. Das Mehreinkommen fällt durch die Betreuungskosten, durch die Steuerprogression oder durch den Wegfall anderer bedarfsabhängiger Sozialleistungen, wie der Prämienverbilligungen, zu einem Grossteil wieder weg. In Anbetracht der Tatsache, dass der Staat teure Ausbildungen bezahlt und der Nutzen dieser Ausbildungen dann zu einem grossen Teil nicht an die Gesellschaft zurückfliesst, sind solche negativen Arbeitsanreize bedenklich.

Nun handelt es sich beim Zweiteinkommen in aller Regel um das Einkommen der Frau. Diese negativen Erwerbsanreize betreffen damit primär Frauen, und das ist auch unter dem Aspekt der Chancengleichheit problematisch. Es darf nicht sein, dass Elternteile auf eine Arbeit verzichten, weil sich diese finanziell nicht mehr lohnt. Genau diesen Fehlanreiz vergrössert die vorliegende Initiative aber substanziell. Das läuft volkswirtschaftlichen Interessen diametral entgegen, indem wir Frauen und Männer gut ausbilden, ihnen dann aber eine Prämie bezahlen, damit sie doch zu Hause bleiben. Die Initiative wird den Grundsätzen einer modernen, liberalen und pluralistischen Gesellschaft, zu welcher wir uns explizit bekennen, schlicht nicht gerecht.

Ich bitte Sie daher im Namen der grünliberalen Fraktion, diese rückwärtsgerichtete Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen.