Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2013-04-15
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-15
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Familien-Initiative grossmehrheitlich ab und empfiehlt dem Rat, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Dafür führen wir sowohl steuerrechtliche als auch gesellschaftspolitische Gründe an.
Zuerst zu den steuerrechtlichen Betrachtungen: Die Volksinitiative produziert einen weiteren steuersystematischen Fremdkörper und verstösst unserer Meinung nach gegen die Verfassungsgrundsätze der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Würde die Initiative umgesetzt, müssten Eltern, die ihre Kinder gegen Bezahlung fremdbetreuen lassen und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit somit geringer ist, gleich hohe Steuern bezahlen wie Eltern mit gleichen Einkommen, die ihre Kinder selbst betreuen. Der bestehende Abzug für die Drittbetreuung von Kindern wird im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person gewährt. Damit wurde die lange umstrittene Frage geklärt, ob die Kinderbetreuungskosten den Charakter von Gewinnungskosten haben, ob sie also ursächlich mit der Erzielung von Erwerbseinkommen in Zusammenhang stehen oder eben mit der Unfähigkeit, ein Einkommen zu erzielen.
Der jetzt geltende Abzug ist daher steuersystematisch gerechtfertigt und sachgerecht. Denn die Einführung des Abzuges brachte keine Bevorteilung von Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, sondern die Beseitigung eines Nachteils für diese Familien. Im Gegensatz zur Eigenbetreuung lässt sich der Abzug für die Fremdbetreuung also unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen, der die Kosten für die Fremdbetreuung zwangsläufig vermindert. Mit dem Abzug für die Drittbetreuung tragen wir diesem Umstand voll Rechnung.
Die Behauptung der Initianten, dass jene Eltern, welche ihre Kinder selber betreuen, heute steuerlich benachteiligt werden, stimmt demnach nicht. Der heute geltende Abzug für die Fremdbetreuung ist steuerrechtlich gesehen absolut vertret- und begründbar. Bei einem Abzug für die Eigenbetreuung der Kinder wäre dies hingegen nicht der Fall. Hier verzichten die Eltern bewusst auf eine zusätzliche Erwerbstätigkeit und haben deshalb weder Kosten für externe Betreuung noch höhere Steuern aufgrund des Zweitverdienstes zu bezahlen. Somit lässt sich auch aus Sicht der Steuersystematik der von der Initiative geforderte Abzug nicht rechtfertigen.
Zu den gesellschaftspolitischen Betrachtungen: Eine liberale Gesellschaft schreibt ihren Mitgliedern den Lebensentwurf nicht vor. Sie schafft Rahmenbedingungen, unter denen sich die Menschen entfalten können. Das Familienbild von Eltern, bei denen der eine Teil zu Hause zu den Kindern schaut und der andere Teil für die Existenzsicherung sorgt, entspricht vielerorts nicht mehr der Wirklichkeit.
Es ist insbesondere nicht die Aufgabe des Steuerrechts, Familienmodelle zu schaffen bzw. zu bevorzugen. Als liberale Partei will die FDP keine Wertung der individuellen Lebensformen vornehmen. Wir wollen ein Umfeld schaffen, in dem sowohl Frauen als auch Männer gleichermassen ihre individuellen Lebensentwürfe verwirklichen können. Dazu gehört auch die freie Wahl der Rolle innerhalb der Familie. Beide Elternteile sollen frei bestimmen können, wie viel sie zum Lebensunterhalt und zur Familienarbeit beitragen. Den Freisinnigen spielt es demnach keine Rolle, ob sich die Familie nach traditionellem Muster organisiert oder ob beide Elternteile ihrem Beruf nachgehen. Beide Modelle haben aus unserer Sicht den gleich hohen Stellenwert.
Mit der Einführung des Abzuges für die Drittbetreuung von Kindern haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass vermehrt auch Mütter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, wobei die Kinderbetreuung in solchen Fällen weder ein steuerliches noch ein organisatorisches Hindernis darstellt.
Zusammenfassend kann ich sagen: Der jetzt bestehende Abzug für die Drittbetreuung ist kein Vorteil für Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Er beseitigt lediglich finanzielle Nachteile. Er benachteiligt die traditionelle Familie nicht, sondern räumt dort steuerliche und organisatorische Hindernisse aus dem Weg, wo beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das jetzige Modell behandelt damit beide Familienmodelle gleich.
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie deshalb, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Gleichzeitig möchte ich hier auch noch erwähnen, dass wir gegen den Rückweisungsantrag sind und keinen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten möchten, und zwar aus den vorgenannten Gründen. Ausserdem verweisen wir noch auf die kommende Diskussion zur Familien- und Ehepaarbesteuerung, die wir hier im Rat ebenfalls noch zu beraten haben. Wir brauchen auch dort noch Spielraum.