Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-04-15
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-04-15
Wortprotokoll
Familien mit Kindern haben in der Schweiz einen schweren Stand. Für viele sind die Kinder - bei aller Liebe - ein wirtschaftliches Risiko. Viele haben Mühe, angemessene, günstige Wohnungen zu finden, und viele können sich nur schwer organisieren. Mit anderen Worten: Die Familien brauchen politische Unterstützung, und wir Grünen stehen dafür ein.
Nun sagt die SVP, sie wolle mit einer Volksinitiative die Familien stärken. Dies soll auf dem Weg neuer Steuerabzüge für Kinder erfolgen. Wir Grünen beantragen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Hauptgrund ist: Damit werden die Probleme der Familien nicht wirklich angegangen. Laut Initiative sollen alle Eltern bei den Steuern Betreuungsabzüge machen können, unabhängig davon, ob ihnen aus der Betreuung Kosten erwachsen oder nicht. Da liegt, wie gesagt, nicht das Hauptproblem. Aber es ist auch aus steuerrechtlicher Sicht nicht korrekt. Bei den Steuern müssen gemäss der Bundesverfassung die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massgebend sein. Diese Verfassungsgrundsätze werden von der Initiative nur ungenügend berücksichtigt und eingehalten.
Gemäss Bundesgerichtsentscheid ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Einverdiener-Ehepaaren, die die Kinder selbst betreuen, eindeutig höher als jene von Zweiverdiener-Ehepaaren, denen aus der Kinderbetreuung Kosten erwachsen. Damit begründet sich die geltende gesetzliche Regelung. Die SVP bestreitet in ihrem Argumentarium die Richtigkeit der Berechnungen, die die Gewährung von Betreuungsabzügen bei Fremdbetreuung stützen. Inhaltlich setzt sie sich aber nicht mit diesen Berechnungen auseinander, und sie widerlegt sie auch nicht. Würde die Initiative angenommen, wären wir wieder gleich weit wie vor der Steuergesetzrevision. Im Effekt würden einfach die allgemeinen Kinderabzüge erhöht, und die alten Ungleichheiten zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren würden wieder bestehen.
Das drückt die politische Kernproblematik der Initiative aus: Sie anerkennt die rechtlichen Grundsätze der Bundesverfassung nicht. Das muss den Initianten klar sein, und das halten wir Grünen für bedenklich. Es ist eine Tendenz, die wir im Übrigen auch bei anderen SVP-Initiativprojekten beobachten.
Vielleicht meint die SVP letztlich nicht vor allem steuerliche Fragen, sondern möchte eher eine bestimmte Haltung bei der Kinderbetreuung bestärken. Nun, wir können stundenlang streiten, welche Art der Kinderbetreuung die beste für die Kinder ist. Persönlich bin ich Vater von drei nun erwachsenen Kindern. Wir haben deren Betreuung selber organisiert, und es läge mir fern, anderen Menschen diesbezüglich irgendwelche Vorschriften machen zu wollen. Dies entspricht auch der Haltung der Grünen: Wir stehen für die Wahlfreiheit ein.
Oft müssen aber beide Eltern voll oder fast voll arbeiten, damit der Lebensunterhalt finanziert werden kann. In diesen Fällen würde ein höherer Lohn mehr bringen als ein Steuerabzug. Da ist die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften die bessere Antwort. Auch würden ihnen kinderfreundlichere Arbeitsbedingungen viel besser dienen. Doch das sind nicht die Themen der Initiative. Trotzdem ist es so: Diese Familien sind auf professionelle Betreuungsangebote angewiesen, und viele nützen sie. Es ist richtig, dass sie diesen Aufwand steuerlich abziehen können. Einen solchen Aufwand haben selbstbetreuende Eltern nicht.
Zum finanzpolitischen Aspekt: Gemäss Initiative soll der Steuerabzug mindestens gleich hoch sein wie bei Eltern, deren Kinder fremdbetreut werden. Geht man von einem Pauschalabzug von 10 000 Franken aus, ergeben sich laut Bundesrat für den Bund Mindereinnahmen von 390 Millionen Franken. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren kommt für die Kantone auf Steuerausfälle von nochmals über einer Milliarde Franken. Kosten von fast 1,4 Milliarden Franken sind zu viel für eine Massnahme, die mehr Probleme schafft als löst und das Steuerrecht verkompliziert.
Abschliessend noch zur Arbeit in der Kommission: Die Initianten präsentierten ihr Anliegen in der WAK. Danach wurden ihnen diverse Fragen gestellt. Leider wurden viele dieser Fragen nicht beantwortet. Die Initianten betonten, ihr Hauptanliegen sei die Stärkung der Familie. Da sind wir gerne mit ihnen einverstanden. Auch dass der volkswirtschaftliche Nutzen der Familienarbeit anerkannt und honoriert werden muss, ist uns ein Anliegen. Nur ist das Steuerrecht unseres Erachtens nicht der richtige Ort, um dieses Ziel zu erreichen. Aber dazu äusserten sich die Initianten nicht.
Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.