Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2001-06-19
Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-19
Wortprotokoll
Den Initiantinnen und Initianten gegenüber will ich gerne einräumen, dass sie an ein Weltverständnis anschliessen, das sich nicht länger leisten will, Krieg und Frieden als naturgegebene oder schicksalhafte Ereignisse zu betrachten, sondern an ein Weltverständnis, das Frieden - nicht bloss Stabilität - als erreichbares lebenswichtiges, realistisches Ziel und als Aufgabe unserer Generation betrachtet. Würde die Initiative nur von diesem Punkt her begriffen, ohne Begleitumstände und ohne Gesamtzusammenhang, so könnten ihr vielleicht Wirksamkeit und Tauglichkeit, nicht aber der gute Wille abgesprochen werden.
Doch ist der Massstab, an dem die Initiative sich messen lassen muss, breiter. Auch die Initianten selber sind mit einer breiten Strategie angetreten: Im Zwillingsgespann mit der gleichzeitigen Armeeabschaffungs-Initiative bringen sie politisch und insbesondere mit der Formulierung von Artikel 25 Absatz 3 der Übergangsbestimmungen auch wörtlich zum Ausdruck, welches die politischen Zusammenhänge sind und was der zusätzliche Wunsch und Gedanke hinter der Initiative enthält. Die Initianten haben dies im Hearing vor der Kommission auch bestätigt. Damit ist die Initiative schon von der Entstehung her belastet und teilweise instrumentalisiert. Als visionäre Schwester der von niemandem so richtig als visionär empfundenen Armeeabschaffungs-Initiative soll sie das Gesamtbild etwas innovativer machen. Doch wenden sich die beiden Initiativen, die im Zwiegespann zu lesen sind, im Kern in alter Manier gegen unsere auf mehrere Beine abgestützte Aussensicherheitspolitik. Diese mehreren Beine sind unter anderem das humanitäre, das militärische, das diplomatische und das friedenspolitische. Erst diese Mehrzahl von Beinen gibt einer künftigen Friedensarchitektur die nötige Standfestigkeit. Eine Gesamtarchitektur, die nur auf einem Bein steht, ist wenig tragfähig.
Darüber hinaus ist die Initiative ausgesprochen angebotsorientiert. Sie schafft vor allem Ressourcen als Alternative zum Militärdienst und zum zivilen Ersatzdienst. Demgegenüber ist die zurzeit mindestens in ersten Ansätzen sichtbare Vorgehensstrategie des Bundesrates bedürfnisorientiert, und zwar mit ihrer situationsgerechten jeweiligen Mischung der richtigen Bausteine, der Früherkennung von Konfliktpotenzialen, der Menschenrechtspolitik, der Hilfe beim Aufbau demokratischer Strukturen, der Entwicklungszusammenarbeit, der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit, der Chancenwahrnehmung und namentlich mit dem neu geschaffenen Pool ziviler Friedensexpertinnen und -experten. Diese Bausteine sollen jeweils als Teil einer aussen- und sicherheitspolitischen Strategie unseres Landes zu flexiblen Antworten kombiniert werden. Die Initiative lässt sich schwerlich in diese Strategie einordnen; sie schafft Gräben, statt solche zu überbrücken.
Dabei ist aber einzuräumen, dass die friedenspolitische Komponente - das möchte ich ganz klar festhalten - unserer Aussen- und Sicherheitspolitik noch deutlicher auszubauen ist. Der Hinweis auf den Einsatz der humanitären Organisationen ist erfreulich und zutreffend, ändert aber nichts daran, denn es geht hier um eine andere, zusätzlich notwendige Ebene der Friedensgestaltung. Hier brauchen wir neue Schritte mit Interventions- und Präventionskräften im zivilen Bereich, mit einem nachhaltigen Ausbau der staatlichen Instrumente wie auch parallel dazu der Entwicklung neuer zivilgesellschaftlicher Strukturen und Netzwerke neben den staatlichen Macht- und Rechtsstrukturen. Wir brauchen sodann eine professionelle Koordination und Gesamtführung all dieser Bestrebungen im Hinblick auf konzertierte und massgeschneiderte Lösungen.
Nach dieser politischen Gewichtung möchte ich Sie bitten, einerseits die Initiative abzulehnen, andererseits das Kommissionspostulat mit Überzeugung zu überweisen. Der im Postulat verlangte Bericht schafft eine Übersicht über die Schwergewichte dieses Zweigs der Aussen- und Sicherheitspolitik. Er schafft die Möglichkeit, dass das Parlament in einem Zeitpunkt, in dem noch Weichen gestellt werden, überhaupt einwirken kann; der Bericht veranlasst den Bundesrat, seine Ziele, Schwergewichte und Methoden bewusst und systematisiert darzulegen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und das Kommissionspostulat zu überweisen.