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Rösti Albert · Nationalrat · 2013-04-15

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-15

Wortprotokoll

Ich kenne in unserer Partei äusserst viele tüchtige und gute Familien in den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe und KMU, aber auch Arbeiterfamilien. Es schmerzt natürlich etwas, Frau Kollegin Meier-Schatz, wenn Sie hier unserer Partei diese Kompetenz sozusagen absprechen wollen. Ich glaube, die Familienmodelle sind uns sehr wichtig. Auch wenn man das jetzt hier verschiedentlich bestreiten wollte, betont die SVP immer - sie hat es in der letzten Abstimmung getan, und sie tut es auch hier -, dass sie nicht in den Entscheid, welches Modell eine Familie wählt, eingreifen will. Sie will aber eine Gleichbehandlung; sie will nicht, dass die traditionelle Familienform gegenüber moderneren Familienformen benachteiligt wird. Die SVP hat aber nichts gegen modernere Familienformen einzuwenden.

Seit dem 1. Januar 2011 erfolgt aber über das Steuerrecht eine Ungleichbehandlung gegenüber Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Ich bin selbst Familienvater mit zwei Kindern, für die meine Frau ihr Arbeitspensum bewusst reduziert hat und so auf Einkommen verzichtet, um die Kinder, auch zusammen mit mir, betreuen zu können. Auf eine externe Betreuung haben wir dementsprechend verzichtet. Wir verstehen es eigentlich nicht, dass andere Kollegen, die das nicht so machen und die Kinder extern betreuen lassen, einen Steuerabzug geltend machen können.

Das Argument, wenn Kinder zu Hause betreut würden, entstehe kein Aufwand und die notwendige Einschränkung des Erwerbseinkommens führe auch nicht zu einem höheren steuerbaren Familieneinkommen, scheint mir geradezu grotesk zu sein. Die Finanzdirektorenkonferenz hat das so formuliert. Das heisst nämlich: Jene, die schon weniger Einkommen haben als andere, weil sie die Kinder selbst betreuen, dürfen nichts von den Steuern abziehen.

Es ist nicht einfach so, dass jene, die die Kinder selbst betreuen, die Vielverdienenden sind. Denken Sie beispielsweise an alle selbstständigerwerbenden Bauernfamilien. Diese dürfen nichts bei den Steuern abziehen, obschon sie gleichzeitig ein tieferes Einkommen erwirtschaften, also bewusst einen Einkommensverlust in Kauf nehmen. Damit werden sie ja gerade doppelt bestraft: einerseits mit dem entgangenen Einkommen, andererseits mit dem fehlenden Steuerabzug.

Wenn zudem behauptet wird, die Initiative führe zu untragbaren Steuerausfällen, basiert dies nicht auf dem Initiativtext, denn er verlangt lediglich - das wurde hier auch schon gesagt -, dass der Steuerabzug bei Eigen- und Fremdbetreuung gleich hoch sein muss. Die effektive Höhe können die Kantone selbst festlegen. Wenn auch Abzüge für Eigenbetreuung möglich werden, dürfte es sogar so sein, dass der Anreiz für die Fremdbetreuung sinken wird, sodass es damit weniger Krippen und Tagesschulplätze brauchen wird und die Kantone Geld sparen werden, da letztlich diese Institutionen ja meistens teilsubventioniert werden.

Ich selbst bin in meiner Gemeinde politisch verantwortlich für die Tagesschule, und ich finde das für die Betroffenen auch eine absolut gute Institution. Es ist aber eine Dienstleistung, welche die Gemeinde und den Kanton sehr viel kostet. Die Nachfrage nimmt zu, letztlich wegen den Anreizen. Ich störe mich nicht am Angebot, das besteht, sondern - nochmals - an der fehlenden Gleichbehandlung; denn Fakt ist, dass jene, die nicht von der externen Kinderbetreuung profitieren, diese auch noch zu einem wesentlichen Teil mit ihren Steuergeldern mitfinanzieren.

Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, verlieren somit eigentlich in dreifacher Hinsicht:

1. Sie verlieren ein potenzielles Einkommen - in der Sprache der Ökonomie sind das Opportunitätskosten. Dieser Begriff wird vielleicht in der Steuerterminologie weniger gebraucht, aber meist ist das entgangene Einkommen höher als die Betreuungskosten. Also ist hier klar ein Verlust auszumachen.

2. Sie können die Betreuung nicht von den Steuern abziehen.

3. Sie bezahlen mit ihren Steuern die externe Kinderbetreuung anderer. [PAGE 564]

Das ist eine dreifache Benachteiligung. Wir wollen nicht die heutigen, anderen Modelle strafen, wir wollen die gleiche Behandlung für die traditionellen Modelle. Die Individualisierung der Gesellschaft ist ein Fakt; sie darf aber nicht dazu führen, dass die Verantwortung für die Erziehung und Kinderbetreuung mehr und mehr dem Staat zugewiesen wird. Damit würde eine weitere Aufgabe, die in der Familie als kleinster Zelle der Gesellschaft am besten gelöst werden kann, der öffentlichen Hand übertragen. Dabei geht es nicht darum, die einzelnen Modelle gegeneinander auszuspielen. Die Regelung kann in der Familie und allenfalls auf Gemeindeebene am besten erfolgen. Wenn auf höheren Stufen etwas getan wird, ist die Gleichbehandlung ins Zentrum zu stellen.

Deshalb bitte ich Sie, die Familien-Initiative, die die Gerechtigkeit für alle Modelle will, zur Annahme zu empfehlen.