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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-12

Wortprotokoll

Der Präsident der WAK, Herr Graber, hat es gesagt: Es ist heute Praxis, dass die strafrechtlichen Komponenten der Bussen nicht abzugsfähig sind. Ich denke, das ist wichtig. Bussen und Strafzahlungen sind nicht abzugsfähig, sofern sie eine strafrechtliche Komponente haben, also immer, wenn sie das Strafrecht betreffen. Insofern wollen wir hier das Gleiche. Das wird in der Praxis von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, aber auch von den Steuerverwaltungen in den Kantonen so gehandhabt. Das ist seit Jahren allgemeine Praxis. Was nicht darunterfällt, ist die Gewinnabschöpfungskomponente, aber das hat mit Bussen und Strafzahlungen auch nichts zu tun.

Ich habe hier einfach noch einmal einen grundsätzlichen Einwand: Wir sprechen über ein dringliches Bundesgesetz, das nach einem Jahr wegfällt. Sie möchten über dieses dringliche Bundesgesetz jetzt durch Aufnahme ins DBG und ins StHG eine ständige Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der kantonalen Steuerverwaltungen bewirken. Das scheint mir einfach nicht der richtige Ort dafür zu sein.

Darum sage ich es Ihnen noch einmal. Es funktioniert ja, es ist klar, in der Praxis ist es absolut klar: Sie können Strafen nicht abziehen - das ist so -, Sie können auch den Strafteil einer Busse nicht abziehen. Ich möchte es einfach gerne dabei belassen.