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Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-10-03

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-10-03

Wortprotokoll

Auch wenn das vielleicht nicht ganz offensichtlich wird: Hier geht es um die Auseinandersetzung über ein Kernstück der Vorlage. Im Grunde genommen will ja Herr Schwander mit seinem Minderheitsantrag verdeckt und in gemässigter Form seinen Rückweisungsantrag wieder aufleben lassen, das heisst, er will eigentlich die Hauptintention dieses Gesetzes, eine stärkere Professionalisierung zu schaffen, unterlaufen.

Es braucht diese minimalen strukturellen Vorgaben, im Rahmen derer die Kantone dann frei sind. Die Fassung, wie sie die Mehrheit beantragt, hat ein Konzept: Fachbehörden, das heisst professionellen Behörden, werden minimale Vorgaben gemacht, wenn es darum geht, wie sie zusammengesetzt sind. Zu diesen Behörden gehört auch die Kinderschutzbehörde. Es wird die Aufsicht geregelt, und dann, ich sage das gleich hier, hat die Mehrheit das Konzept weitergeführt, weil Fachbehörden ja nur dann in sinnvoller Weise als Fachbehörden agieren können, wenn sie die nötigen Ausbildungsmöglichkeiten haben. Das gibt ein Ganzes, ein Bundeskorsett, innerhalb dessen die Kantone frei sind zu entscheiden, auf welche Art und auf welcher Ebene sie diese Behörde installieren wollen. Es ist in einem gewissen Sinne ein Teil des Paradigmenwechsels dieses Gesetzes, dass man gesagt hat: Das Tohuwabohu, das wir heute in verschiedenen Kantonen haben, das undurchsichtig ist, muss einer gewissen Einheitlichkeit der Vorgaben weichen. Aber die Kantone sind frei in der Ausgestaltung.

Ich ersuche Sie sehr, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen.