Bruderer Pascale · Nationalrat · 2008-10-03
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-03
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin von Pro Mente Sana. Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für deren Interessen wir uns seitens Pro Mente Sana einsetzen, ist der Rechtsschutz bei psychiatrischen Zwangsbehandlungen absolut zentral.
Die Verbesserung des Rechtsschutzes sowie dessen Vereinheitlichung sind ja mitunter genau jene Ziele, die wir mit dieser Revision anstreben. Das Problem hier in Artikel 437 ist nun, dass die Absätze 1 und 2 die Interpretation zulassen, die Kantone würden ermächtigt, ambulante Zwangsbehandlungen zuzulassen. Das stellt das soeben erwähnte Ziel oder sogar beide Ziele - jenes der Vereinheitlichung und jenes des besseren Rechtsschutzes - klar und deutlich infrage.
Zwangsmedikationen sind schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit der Betroffenen. Gerade deshalb muss die Vielfalt unterschiedlichster kantonaler Regelungen durch einheitliche, bundesrechtliche Standards ersetzt werden. In einer so zentralen Frage wie der ambulanten Behandlung darf doch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht davon abhängen, in welchem Kanton er gerade wohnt oder arbeitet. Frau Thanei hat bereits die paradoxe Folge erwähnt, die eintreffen könnte, nämlich dass Personen, die im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung behandelt werden, besser gegen Zwangsbehandlungen geschützt sein könnten als ambulant betreute Patientinnen, die aufgrund kantonaler Bestimmungen eine Behandlung ohne Zustimmung über sich ergehen lassen müssen.
Ich möchte aber noch kurz auf das Argument eingehen, wonach verhindert werden soll, dass uneinsichtige Patienten ihre Medikamente absetzen und sie deshalb zwangshospitalisiert werden müssen. Nun, wenn wir von der Einführung ambulanter Zwangsbehandlungen sprechen, reden wir [PAGE 1534] automatisch von einem Machtgefälle zwischen den Behandelnden einerseits und den Patientinnen und Patienten andererseits.
Das Votum vorher war meines Erachtens aus der Sicht der Behandelnden formuliert. Dieses Machtgefälle erschwert jedenfalls den Aufbau von Vertrauensbeziehungen. Eine Vertrauensbasis ist nun einmal enorm entscheidend für eine wirkungsvolle psychiatrische Behandlung. Viele Patientinnen und Patienten würden nur schon aufgrund der Tatsache, dass ambulante Zwangsbehandlungen vorgesehen sind, davor zurückschrecken, sich überhaupt mit ihren Problemen rechzeitig an einen psychiatrischen Dienst zu wenden. Diesen Vertrauensverlust können und wollen wir uns doch nicht leisten.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.