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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-10-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-10-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Der Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit entspricht wörtlich dem Vorentwurf. Dagegen wurde im Vernehmlassungsverfahren eingewendet, es sei nicht Sache des Bundes, die Kantone zur Aus- und Weiterbildung von Behördenmitgliedern und Mandatsträgern zu verpflichten. Schliesslich verpflichte das Bundesrecht die Kantone ja auch nicht, für eine genügende Ausbildung ihrer Richter und Notare zu sorgen. Der bundesrätliche Entwurf verzichtete auf eine Bestimmung über die Aus- und Weiterbildung und dies mit der Begründung, auch ohne bundesrechtliche Vorgaben gehöre es zu den Aufgaben der Kantone, für die Durchführung des Erwachsenenschutzes geeignete Personen einzusetzen. An dieser Beurteilung hat sich nichts geändert.

Artikel 440 des Entwurfes sieht ausdrücklich eine Fachbehörde vor, und jedes Fachorgan hat selbstständig für die Weiterbildung seiner Mitglieder zu sorgen. Zudem müssen Beistände nach Artikel 400 Absatz 1 für ihre Aufgabe persönlich und fachlich geeignet sein. Ferner verpflichtet Absatz 3 von Artikel 400 die Erwachsenenschutzbehörde, dafür besorgt zu sein, dass ein Beistand oder eine Beiständin die erforderliche Instruktion, Beratung und Unterstützung erhält.

Diese Vorgaben sind für den Vollzug zentral. Aus- und Weiterbildungen sind darin auch eingeschlossen. Die Kantone sorgen auch in anderen Bereichen für eine genügende Aus- und Weiterbildung, und sie haben auch Berufsverbände, die für die Weiterbildung im eigenen Interesse besorgt sind. Denken Sie nur an die Aus- und Weiterbildung der Richter. Im vorliegenden Zusammenhang ist auch anzuerkennen, dass die Konferenz der kantonalen [PAGE 1539] Vormundschaftsbehörden bereits heute solche Weiterbildungstagungen und Fachtagungen durchführt.

Meines Erachtens wäre die vorgeschlagene Norm ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen und auch gegenüber den Fachbehörden - ein Votum, das mir nicht sehr hilfreich erscheint. Ich möchte Sie daher bitten, beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben und der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.