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Huber Gabi · Nationalrat · 2008-10-03

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-03

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, die Mehrheit der Kommission verlangt die Aufnahme einer Frist von fünf Arbeitstagen, innert deren die gerichtliche Beschwerdeinstanz über eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Erwachsenenschutzbehörde auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung zu entscheiden hat. Eine solch fixe Frist scheint uns zu rigide zu sein, da es nicht immer möglich ist, diese einzuhalten, insbesondere da die gerichtliche Beschwerdeinstanz die betroffene Person in der Regel als Kollegium anzuhören hat. Erst recht nicht einhaltbar ist die Frist, wenn die gerichtliche Beschwerdeinstanz auch noch ein Lege artis erstelltes Gutachten einholen und dann erst über die Beschwerde entscheiden kann. Unter diesen [PAGE 1540] Gesichtspunkten ist die Formulierung des Bundesrates, welche auch der Ständerat befürwortet hat, vorzuziehen. Danach hat die gerichtliche Beschwerdeinstanz "ohne Verzug" zu entscheiden.

Die Fraktion der FDP und der Liberalen wird deshalb den Minderheitsantrag Aeschbacher unterstützen.

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