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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2008-10-03

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-03

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Kopräsidentin der Pflegekinder-Aktion Schweiz und betrachte dieses Thema deshalb vor allem aus Sicht der Pflege- und Heimkinder.

Ich beantrage Ihnen in Artikel 314abis Absatz 2 eine verbindlichere, eine griffigere Formulierung, die folgendermassen lautet: "Die Vertretung ist von der Kindesschutzbehörde in der Regel anzuordnen, wenn ..."; es ist also nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine verbindliche Formulierung. Dieser Antrag wird, wie Sie erfahren haben, auch vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt, einem Netzwerk, das sehr viele Organisationen vereint, die sich für die Stärkung der Rechte der Kinder einsetzen.

Weshalb stelle ich diesen Antrag? Ich erwähne hier sechs Gründe.

1. Mit Kindesschutzmassnahmen greifen die Behörden sehr stark ins Leben der Kinder ein. Dies trifft vor allem bei Obhutsentzügen und bei der Unterbringung eines Kindes zu. Das bedeutet für das betroffene Kind einen totalen Wechsel des persönlichen Lebens- und Beziehungsumfeldes, und davon sind insbesondere Pflege- oder Heimkinder betroffen. Bei diesen wichtigen Entscheiden müssen die Interessen der Kinder so optimal wie möglich vertreten sein.

2. Solche Verfahren sind meist sehr emotional, alle geben vor oder sind auch davon überzeugt, sie handelten nur zum Wohle des Kindes. Nur wird gerade dieses Wohl des Kindes von niemandem ausdrücklich und ausschliesslich vertreten. Die einzige Partei, die also in einem solchen Verfahren keine eigenständige, unabhängige Vertretung hat, ist ausgerechnet das Kind, ausgerechnet die schwächste Partei in diesem Verfahren.

3. Die Erfahrungen zeigen, dass Verfahren, bei denen Kinder eine unabhängige Rechtsvertretung haben, zu besseren Resultaten kommen als Verfahren ohne solche Vertretungen. Alle Beteiligten werden nämlich in solchen Situationen entlastet, wenn das Kind einen unabhängigen Rechtsvertreter hat. Zielkonflikte können entschärft werden.

Bessere Resultate heisst bessere Perspektiven für das betroffene Kind. Bessere Resultate heisst aber auch tiefere Kosten, weil es zu weniger Umplatzierungen, weniger Fehlplatzierungen, weniger Notsituationen, weniger Konflikten kommt.

4. Pflege- und Heimkinder gelten als besonders gefährdete Kinder und Jugendliche. Die Uno-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass das Wohl dieser Kinder, besonders gefährdeter Kinder, vorrangig gewahrt werden muss und dass die Kinder ins Verfahren einbezogen werden müssen. Eine unabhängige Vertretung gewährleistet dies. Dies haben wir auch in der Revision des Haager Abkommens bereits berücksichtigt und sollten es auch hier tun.

5. Der Ständerat will eine offenere Formulierung, indem er sagt, dass die Behörden die Anordnung einer Rechtsvertretung für das Kind prüfen können. Er richtet sich dabei analog dem Scheidungsrecht aus. Nur zeigt dort die Erfahrung, dass die Behörden nur sehr ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und dass diese gesetzliche Formulierung offensichtlich zu schwach ist, dass es auch wirklich zu dieser Vertretung kommt. Die Hälfte der Kantone [PAGE 1542] setzt nie einen Kindsvertreter ein und die andere Hälfte nur sehr selten.

6. Ich möchte Ihnen ganz allgemein ans Herz legen, sich einmal mit der Biografie eines Pflegekindes auseinanderzusetzen. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall zum Beispiel das Buch zu lesen, das den Fall eines Mädchens namens Vanessa aufrollt. Es ist kein speziell dramatischer Fall, zeigt aber sehr genau auf, was passiert, wenn Kinder nicht mit einbezogen sind, wenn sie keine eigenständige Vertretung haben. Es ist ein Fall, der zeigt, dass es zu vielen Entscheiden kommt, die sehr direkt mit dem Leben des Kindes zusammenhängen, ohne dass es einmal gefragt wird, ohne dass es einmal eine unabhängige Rechtsvertretung erhalten hätte.

Es ist eine Volksinitiative unterwegs, die einen Tieranwalt fordert. Wir wären gut beraten, wenn wir nicht nur den Tieren eine unabhängige Rechtsvertretung in Streitfällen gewähren würden, sondern auch den Kindern.

In diesem Falle bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.