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Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-10-03

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-03

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, sowohl die Minderheit Leutenegger Oberholzer als auch den Einzelantrag Fehr Jacqueline abzulehnen.

Wir müssen die ganzen Fragen unter dem Dach von Artikel 307 Absatz 1 ZGB betrachten. Nach dieser generellen Bestimmung, die Sie in der Fahne nicht finden und die ich deshalb zusammenfasse, geht es darum, dass die Gefährdung des Kindeswohls die grundlegende Voraussetzung für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen ist. Die Behörde hat somit einen generellen Auftrag, einen sogenannten kindzentrierten Auftrag, an dem sie ihr Handeln auszurichten hat. Deswegen hat der Ständerat in seiner Fassung die Formulierungen eingeführt, dass man wenn nötig die Vertretung anzuordnen hat und dass die Kindesschutzbehörde insbesondere unter den später nach Artikel 314abis Absatz 2 genannten Voraussetzungen die Anordnung einer Vertretung zu prüfen hat.

Aus unserer Sicht genügen diese beiden Anweisungen an die Kindesschutzbehörde. Die Kindesschutzbehörde ist im Übrigen eine Fachbehörde, die ja schon besteht, im Gegensatz zur heute geschaffenen Behörde im Erwachsenenschutzrecht. Diese Fachbehörde hat nach pflichtgemässem Ermessen die Frage der Vertretung gemäss den Voraussetzungen des neuen Artikels 314abis gemäss Ständerat zu prüfen. Wir sind der Auffassung, dass diese Fachbehörde die Interessen des Kindes besser wahrnehmen kann als eine Drittperson.

Den Hinweis auf den sogenannten Tieranwalt finden wir, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, absolut unpassend. Erstens hat dieses Anliegen in unserem Rat auch schon keine Mehrheit gefunden, und zweitens liegt es völlig daneben, weil es um etwas ganz anderes geht.

Wir bitten Sie also, die Minderheit und den Einzelantrag Fehr Jacqueline abzulehnen.