Engelberger Edi · Nationalrat · 2008-10-03
Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-03
Wortprotokoll
Etwas zur Ausgangslage: Gemäss Artikel 6 Absatz 4 der Parlamentsverwaltungsverordnung haben die Fraktionssekretariate keinen Zugang zu kommissionsinternen Geschäften, die keine offizielle Geschäftsnummer des Parlamentes haben. In der Praxis wurde diese Bestimmung von den verschiedenen Kommissionen unterschiedlich angewendet. Während einige Kommissionen den Fraktionssekretariaten grosszügig Unterlagen zur Verfügung stellten, machten andere dies nicht. Seit der Einführung von Extranet Anfang 2008 haben die Fraktionssekretariate zu den genannten Geschäften keine Unterlagen mehr auf Papier erhalten, obwohl sie sich darum bemühten.
Die Fraktionen der SVP, der SP, der FDP und der Grünen haben daraufhin gleichlautende Vorstösse eingereicht, mit dem Ziel, den Zugang zu kommissionseigenen Geschäften so zu regeln, dass die Fraktionssekretariate ihre Aufgabe, die selbstverständlich auch darin besteht, die Ratsmitglieder in ihrer Arbeit zu unterstützen, optimal wahrnehmen können. Dass die Umstellung Aufwand verursacht, wird nicht bestritten. Es ergeben sich daraus auch Mehrkosten. Die Parlamentsdienste leisten mit der Einführung von e-parl tatsächlich Mehrarbeit, das ist uns klar. Das Extranet gibt aber auch den Parlamentariern Mehraufwand und Mehrkosten, wenn ihr eigenes Sekretariat damit beschäftigt werden muss. Anfänglich gab es aus den Parlamentsdiensten Widerstand, und es stellte sich Frage, weshalb man damals, als man die Verordnung geschaffen hatte, diese Einschränkung gemacht hatte.
Das Hauptargument war, dass man den Kreis der Personen bei Geschäften, die eine erhöhte Vertraulichkeit haben können, relativ klein halten wollte. Denn es gehören z. B. Konsultationen in aussenpolitischen Fragen dazu, wo es vielleicht um zukünftige Staatsvertragsverhandlungen geht und wo eine erhöhte Vertraulichkeit gegeben ist. Auch in der SiK finden manchmal Aussprachen mit dem Vorsteher des VBS statt, bei denen eine so erhöhte Vertraulichkeit gegeben ist. Das war der Grund, warum man diese kommissionseigenen Geschäfte nicht in den grösseren Kreis einbezogen hat.
Nach längerer Diskussion hat das Büro einstimmig beschlossen, den parlamentarischen Initiativen 08.412 bis 08.415 Folge zu geben. Der Entwurf liegt jetzt vor. Es gibt eine Änderung in der Parlamentsverwaltungsverordnung, und zwar in Artikel 6 Absatz 4 Einleitungssatz, in Artikel 6a Absatz 2 Buchstabe d und in Artikel 6b mit dem Titel "Zugriff der Fraktionssekretariate im Extranet".
Ich bitte Sie, dem Entwurf des Büros zuzustimmen, die Verordnung dementsprechend anzupassen.