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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2007-12-19

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-19

Wortprotokoll

Zuerst muss ich Herrn Bundesrat Merz widersprechen. Er hat in seinem Votum gesagt, dass es für eine Amnestie eine rechtsstaatliche Begründung gebe. Das sehe ich nicht. Ich wäre froh um eine rechtliche Belehrung.

Was wir in diesem Artikel machen, ist eigentlich eine Teilamnestie. Es geht darum, dass Erben anders als heute besteuert werden sollen, indem die Frist verkürzt wird, für die zurückgerechnet wird, was hinterzogen worden und was an Nachsteuern zu leisten ist. Das ist keine Vereinfachung, das ist der Verzicht auf Steuereinnahmen; denn man muss diese Rechnungen auf einige Jahre zurück trotzdem noch machen, zwar nicht mehr auf zehn, aber auf drei Jahre zurück. Die SP-Fraktion findet diesen Teil der Vorlage nicht nötig und lehnt ihn ab.

Wir haben die Frage der Erbenbussen geklärt. Damals haben wir, die SP-Fraktion, auch dafür gestimmt, dass Erben nicht auch noch Bussen der Verstorbenen mit übernehmen müssen. Das war ja auch EMRK-widrig. Da haben wir mitgemacht. Dass jetzt aber Erben und Erbinnen von Hinterziehern anders behandelt werden sollen als jene, die von Leuten erben, die immer richtig und anständig ihre Steuern bezahlt und nichts hinterzogen haben, dass man hier also eine Ungleichbehandlung einschaltet, dazu bieten wir nicht Hand. Wenn jemand etwas erbt, das dem Fiskus entzogen worden ist, das dann aber hervorkommt, dann ist es nichts als richtig, dass darauf alle Nachsteuern inklusive Verzugszinsen bezahlt werden müssen. Es kann doch nicht sein, dass man ein grösseres Erbe antritt, weil man die Erbin eines Hinterziehers ist! Diese Ungleichbehandlung kann man so nicht weiterführen, und schon gar nicht kann man von einer Vereinfachung sprechen, weil es ein grober Verstoss gegen die Gleichbehandlung von Erbinnen und Erben ist.

In den meisten Kantonen ist auch die Erbschaftssteuer abgeschafft worden. Man muss diese Steuer auf dem Erbe also nicht einmal mehr bezahlen. Da kann es nicht sein, dass man auch noch entlastet wird, weil man in den Genuss eines Erbes von jemandem kommt, der hinterzogen hat.

Ich habe in meinem Eintretensvotum gesagt, dass Steuerhinterziehung immer noch den Geruch eines Kavaliersdeliktes hat. Genau hier sieht man das. Wie anders ist es zu erklären, dass Leute, die von anständigen Erblassern erben, schlechter behandelt werden sollen als Erbinnen und Erben von Hinterziehern? Ich möchte Sie bitten, diesen Punkt zu streichen. Wenn Sie diesen Punkt so drinlassen, werden wir diese Vorlage am Schluss ablehnen müssen, weil wir nicht zulassen können, dass weitere Ungleichbehandlungen von Steuerpflichtigen gesetzlich festgehalten werden. Es kann ja wirklich nicht von einer echten Vereinfachung die Rede sein, denn man muss trotzdem zurückverfolgen, was hinterzogen worden ist. Und drei Jahre: Es ist ziemlich lächerlich, wenn man nur auf drei Jahre zurück Nachsteuern bezahlen muss, obwohl man genau weiss, dass schon seit längerer Zeit hinterzogen worden ist.

Ich bitte Sie dringend, die Minderheit zu unterstützen oder dann, wenn es denn gar nicht anders geht, diese Frist wenigstens auf fünf Jahre zu verlängern; denn drei Jahre, das ist wirklich die Behandlung als Kavaliersdelikt, nicht als ein Delikt, das in anderen Ländern eine Straftat ist.

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