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Slongo Marianne · Ständerat · 2003-06-03

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Wie unser Präsident erwähnt hat, beantragen wir Ihnen Zustimmung zur Rechnung und zu den Nachtragskrediten, auch bei der Position "Behörden und Gerichte".

Zu unserer Empfehlung: Ihre vorberatende Kommission hat sich mit der Personalpolitik des Bundes auseinander gesetzt. Vorgängig haben sich die zuständigen Subkommissionen Ihrer Finanz- und Geschäftsprüfungskommission gemäss Artikel 5 des neuen Bundespersonalgesetzes erstmals über das Reporting, d. h. über die Form und den Inhalt der Berichterstattung, orientieren lassen. Wir danken den Verantwortlichen für die guten Unterlagen, welche weiterentwickelt werden, sowie für das konstruktive Gespräch.

Nach Aussage des Chefs des Eidgenössischen Personalamtes, Herrn Peter Hablützel, war die Einführung des neuen Bundespersonalgesetzes, welches seit Anfang 2002 in Kraft ist, grösstenteils erfolgreich. Der Druck auf die Finanzen des Bundes verlangt indes nach einem zuverlässigen Personalkostenmanagement. Immerhin ist die Anzahl der Mitarbeitenden erneut stark angestiegen. Dieses Wachstum bereitet uns Sorgen, weil grosse Investitionen im Informatikbereich leider nicht zu Entlastungen im Personalbestand geführt haben.

Welches ist der Inhalt dieser Empfehlung? Ihre Finanzkommission will die zentrale Steuerung der personellen Ressourcen verstärken. Es geht darum, eine kleine, effiziente Organisationseinheit zu errichten, mit dem Hauptauftrag, Personalstellenveränderungen wirkungsvoll zu begleiten. Die Form ist Sache des Bundesrates. Es soll ein verschärfter Begründungszwang für Stellen eingeführt werden, dies mit präventiver Wirkung und einem Quervergleich zwischen den Departementen. Es geht uns auch darum, ein psychologisches Signal zu setzen. Es braucht demnach ein wirkungsvolles zentrales Steuerungsorgan, welches sich ausschliesslich damit beschäftigt, die Kompetenzüberschneidungen [PAGE 390] aufzudecken und personelle Überkapazitäten zu lokalisieren.

Eine kleine entsprechende Einheit ist nach unserer Meinung vorzugsweise beim Eidgenössischen Personalamt anzusiedeln und natürlich mit bestehendem Personal zu besetzen. Wie unser Kommissionspräsident, Herr Merz, bereits dargelegt hat, hat das Stellenwachstum beim Bund ein beängstigendes Ausmass angenommen. Diese Entwicklung ist zu stoppen. Es ist klar, ein Teil der Stellen lässt sich nicht verhindern, weil sie mit neuen Aufgaben verbunden sind. Ein anderer Teil muss sich jedoch verhindern lassen. Viele Unternehmen haben eine entsprechende Organisationsabteilung, die sich mit neuen Stellen und mit Fragen der Synergien im horizontalen Bereich befasst. Wichtig ist die Vorentscheidung in Bezug auf die Schaffung von Stellen. Dort hat das Eidgenössische Personalamt zu wenig Zugriff. Wenn es gelingen würde, nur wenige Prozente einzusparen, hätte sich diese verlangte Einheit bereits ausbezahlt. Der Bund wird mit zunehmendem Alter des Systems mit dem Problem konfrontiert werden, eine harmonische Entwicklung zwischen den Departementen und Ämtern sicherzustellen, dies bei allen nötigen Differenzierungen.

Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, diese Empfehlung an den Bundesrat zu überweisen.