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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-03

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Ich will mich bei der Erzählung dieser langen Geschichte kurz fassen. Ich gehe davon aus, dass die Argumente zu den noch bestehenden Anträgen Ihrer Kommission in den früheren Runden ausgetauscht worden sind und dass wir heute nicht ein drittes Mal eine Grundsatzdebatte führen müssen. Es ist die letzte Runde, die wir hier zu bestreiten haben. Nachher wird eine Einigungskonferenz über die noch offenen Punkte entscheiden müssen - es sei denn, unser Rat schliesse sich heute in allen Punkten dem Nationalrat an.

Wir haben noch folgende Differenzen: Die erste Differenz besteht beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, in Artikel 9a. Hier beantragt Ihnen Ihre Kommission - es gibt keinen Minderheitsantrag - Festhalten. Es geht um das Wahlrecht für Konkubinatspaare. Wir haben einlässlich darüber diskutiert. Der Ständerat hat es bisher abgelehnt, Konkubinatspaaren während einer bestimmten Periode ein Wahlrecht einzuräumen, und zwar insbesondere auch mit der Begründung, dass umgekehrt Ehepaaren kein entsprechendes Wahlrecht zusteht. Wenn Sie hier der Kommission folgen, dann haben Sie auch Artikel 24 Buchstabe e und Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe c sowie im Steuerharmonisierungsgesetz Artikel 3 Absatz 3bis, Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe gbis und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c entschieden.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen hier Festhalten.