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preparatory:AB 128097

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Üblicherweise wäre es so: Wenn der Rat einen derartigen Grundsatzentscheid umkehrt, den er zweimal bestätigt hat, dann müsste die Sache automatisch an die Kommission zurückgehen. Ich will jetzt wirklich deutlich werden: Der Widerstand gegen diese Rückgabe an die Kommission hängt damit zusammen, dass wir im Herbst Wahlen haben. Das ist keine seriöse Beratung. Natürlich haben wir eventualiter diesen Systemwechsel in der Kommission durchberaten, aber diese Eventualiterberatung ist nie derart gründlich erfolgt, wie das für eine zuverlässige Kommissionsberatung notwendig wäre. Das ist die Ausgangslage.

Wenn wir die Sache im Rat gründlich beraten wollen, auch im Hinblick auf die Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern, die ein Vielfaches der Ausfälle der Kantone am Anteil bei der direkten Bundessteuer ausmachen werden - und darüber haben wir keine Zahlen, weil man vielleicht keine Zahlen erheben kann, jedenfalls haben die kantonalen Finanzdirektoren auf diesen Umstand immer wieder hingewiesen -, dann muss das in der Kommission noch einmal gründlich vorberaten werden. Immerhin - und ich möchte das jetzt noch einmal unterstreichen - konnte die Kommission davon ausgehen, dass dieses Plenum bei seinem Entscheid bleibt, denn zweimal hat es diese Marschrichtung ganz klar bestätigt, einmal mit 13 zu 25 Stimmen und einmal mit 15 zu 24 Stimmen. Demzufolge wäre es unüblich gewesen, wenn in der Kommission bereits dieser Systemwechsel in allen Details vorberaten worden wäre. Das ist nicht der übliche Gang der Geschäfte. Vielmehr wäre es angängig, dass nach einem derartigen Wechsel in der Grundsatzfrage die Sache der Kommission noch einmal zurückgegeben würde, damit sie es gründlich anschaut.

Das ist die Ausgangslage. Ich bin von verschiedenen Kommissionsmitgliedern auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und gebeten worden, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das Plenum kann entscheiden, es hat die entsprechende Verantwortung für die Beratung zu übernehmen.