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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-03-08

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-08

Wortprotokoll

Das Bezahlen der Steuern ist eine Pflicht der Bürgerinnen und Bürger. Wenn sie auch unangenehm ist, so ist sie doch für die meisten Steuerpflichtigen mit der Einsicht verbunden, dass Bund, Kantone und Gemeinden Finanzmittel brauchen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dass es Bürger und [PAGE 184] Bürgerinnen gibt, die trotz ihres guten Einkommens keine Steuern bezahlen, zeigt, dass unser Steuersystem noch erhebliche Lücken hat, die dringend geschlossen werden müssen; aber weder Steuerpakete noch Steueramnestien sind taugliche Mittel dafür.

Der Kanton Tessin verlangt mit seiner Standesinitiative eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern. Die parlamentarische Initiative Polla Barbara verlangt dasselbe, aber in ausformulierter Form.

Ich kann beide Initiativen nicht unterstützen und bitte Sie, den Initiativen aufgrund meiner Argumente keine Folge zu geben.

Wer Steuern hinterzieht, ist unsolidarisch. Er oder sie betrügt den Staat um Einkünfte, die diesem zustehen. Eine Amnestie legalisiert diese Haltung und verletzt so den Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Ehrliche Steuerzahlende kommen sich geprellt vor.

Eine Amnestie begünstigt die wohlhabenden Personen, die über weit mehr Möglichkeiten zur Hinterziehung von Steuern verfügen als Personen mit einem kleineren Einkommen.

Wenn wir zum heutigen Zeitpunkt eine Amnestie beschliessen, schwächen wir die Position der Schweiz als angesehener Finanzplatz. Unser Angebot an die EU bezüglich der Zinsbesteuerung im Rahmen der bilateralen Verhandlungen wirkt unglaubwürdig, wenn wir die bei uns halblegalen - in anderen Ländern illegalen - Verhältnisse noch schnell legalisieren lassen.

Frau Polla möchte die hinterzogenen und neu deklarierten Vermögen mit einer Abgeltungsgebühr versehen und auf eine Nachsteuer verzichten. Sie sieht eine Pauschale von höchstens 5 Prozent vor. Auch das Recht auf Vergütung der Verrechnungssteuer soll nicht tangiert werden. Selbst wenn ich einsehe, dass für jene, die bisher ihr Vermögen nicht ehrlich deklariert haben, ein gewisser Anreiz zur Legalisierung ihrer Finanzverhältnisse bestehen muss - das schlechte Gewissen ist es ja wohl nicht, das dazu führt -, so gehen mir diese Forderungen zu weit, übrigens auch dem Finanzdepartement. Eine so niedrige Abgeltungsgebühr und keine Nachsteuern sind gegenüber den ehrlichen Steuerpflichtigen eine viel zu grosse Ungerechtigkeit. Und die Verrechnungssteuer kann doch nur an jene zurückerstattet werden, die ihr Vermögen und ihre Zinsen regulär deklarieren.

Ein Wort zur Wirkung solcher Amnestien: Es wird ja von den Initiantinnen und Initianten ein grosser Geldfluss in den legalen Finanzkreislauf erwartet. Die Bundes- und die Kantonskassen würden vom so plötzlich aufgetauchten Volksvermögen in hohem Masse profitieren. Diese Erwartungen sind im Allgemeinen viel zu hoch. Im "St. Galler Tagblatt" war am 3. März dieses Jahres unter dem Titel "Steuersünder ohne Reue" zu lesen, dass die deutsche Steueramnestie längst nicht die erwarteten Früchte trägt. Ging das deutsche Finanzministerium ursprünglich von 125 Milliarden Euro an neu deklariertem Vermögen aus, rechnete Kanzler Schröder Ende 2002 noch mit 100 Milliarden Euro; nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Beginn dieses Jahres erwartete Finanzminister Eichel noch 20 Milliarden Euro. Laut den neuesten Berechnungen dürften es aber höchstens 4 Milliarden Euro werden, denn bisher sind nur gerade 200 Millionen Euro neu deklariert worden. Statt 125 Milliarden also nur 4 Milliarden, das entspricht knapp einem Dreissigstel des ursprünglich erhofften Betrages.

Wenn also in der Kommission gesagt wurde, wir könnten mit viel grösseren Vermögenserklärungen rechnen, als dies bei der letzten Amnestie der Fall war, als es etwa 11 Milliarden Franken waren, dann könnte man sich hier gewaltig irren, wie das Beispiel Deutschland zeigt. Lassen wir uns also durch die Sirenentöne der Amnestiesänger nicht verführen. Sagen wir Nein zu diesen beiden Initiativen. Lassen wir den Bund an seinem Projekt der Steueramnestie arbeiten, er ist ja daran.

Ausserdem haben wir durch die Unterstützung der anderen Standesinitiative aus dem Tessin - das war jene zur Abschaffung der Erbenbussen - für alle die Möglichkeit einer Amnestie geschaffen, nämlich einmal im Leben, kurz vor dem Ableben, beim Sterben, indem wir die Erben solcher reumütiger Steuerhinterzieher entlastet haben. Diese müssen weder Busse noch Nachsteuern bezahlen. Ich meine, das reiche; einmal im Leben eine Steueramnestie ist genug.