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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-21

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen. Ich glaube, das Vorgehen der UREK-SR ist richtig. Sie beantragt, die Behandlung der Motionen auszusetzen und abzuwarten.

Sie haben ja erst kürzlich, im Rahmen der Diskussion über die Wasserzinsen, darüber beraten, wie man mit energieintensiven Unternehmen umgeht. Damals hat sich das Parlament für die bisherige Lösung ausgesprochen, also dafür, dass Artikel 15b Absatz 3 des Energiegesetzes weiterhin gilt. Die Frage ist, ob man jetzt darüber hinausgehen will. Dann muss man definieren: Was ist ein energieintensives Unternehmen? Zur Veranschaulichung: Mit der heutigen Regelung haben im letzten Jahr schweizweit nur gerade 29 Betriebe von einer teilweisen Rückerstattung der KEV Gebrauch gemacht. Eine Rolle spielt dann natürlich die Frage: Weiten Sie den Begriff aus? Oder gehen Sie über zu einer vollständigen Befreiung von der KEV? Damit erhöht sich natürlich die Summe, die diesen Unternehmen zurückerstattet wird. Wir gehen davon aus: Wenn man bei derselben Definition wie heute bleibt, wird es, beim heutigen Zuschlag, wahrscheinlich um rund 11 Millionen Franken gehen. Wenn man den Zuschlag erhöht, ist der Betrag natürlich entsprechend höher, zum Beispiel bei einem doppelten Zuschlag, wenn man also von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde spricht. Man muss also einfach die Grössenordnungen noch ein bisschen im Auge haben.

Wir untersuchen unabhängig von den Motionen, was sonst für Alternativen möglich sind, um energieintensive Unternehmen weniger zu belasten. Das werden wir unabhängig von den Motionen und in Zusammenarbeit mit den Kommissionen weiterhin tun.

[VS]