Lexipedia

Hess Hans · Ständerat · 2011-12-21

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Unsere Sicherheitspolitische Kommission hat die Initiative des Kantons Basel-Stadt sowie die fünf vorliegenden Motionen des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 21. November 2011 behandelt.

Eine Vorbemerkung zur Initiative des Kantons Basel-Stadt: Gemäss Artikel 116 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes hört die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des Kantons an. Das hatten wir auch so vorgesehen, aber einige Tage vor der Sitzung [PAGE 1259] hat uns Regierungsrat Hanspeter Gass, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, Folgendes mitgeteilt: "Mit Schreiben vom 5. Oktober 2011 haben Sie uns die Möglichkeit einer Anhörung zu obigem Geschäft offeriert. Kurz darauf, nämlich am 12. Oktober 2011, hat der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung geschickt. Sowohl ein Vertreter der KKJPD als auch ein Vertreter des Kantons Basel-Stadt waren Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe. Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen sind wir der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Anliegen der Standesinitiative weitgehend erfüllt, weshalb wir uns für die geplante Anhörung vom 21. November 2011 entschuldigen möchten."

Zur Beratung in der Kommission: Bei der Beratung der Initiative sowie der fünf Motionen hat die SiK-SR mit Genugtuung Kenntnis genommen vom Stand der Arbeiten im Bundesrat. Ich erinnere daran, dass unsere Kommission mit ihrer eigenen Motion 10.3639, "Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten", die Angelegenheit initiiert hat. Diese Motion hat unser Rat am 23. September 2010 einstimmig angenommen. Der Nationalrat folgte, auch einstimmig, am 2. März 2011. Am 12. Oktober 2011 schickte der Bundesrat einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung; ich habe bereits darauf hingewiesen. Das Gesetz soll dem Parlament bis Ende 2012 vorgelegt werden. Die Kommission begrüsst diesen Zeitplan. Aufgrund der laufenden Arbeiten verzichtet die SiK-SR darauf, dem Bundesrat weitere Aufträge in dieser Sache zu erteilen, bzw. sie findet es nicht sinnvoll, mit dem Mittel einer parlamentarischen Initiative in den Prozess des Vernehmlassungsverfahrens einzugreifen. Bei einer Zustimmung zur Standesinitiative müsste die Kommission die Gesetzgebung mit einer parlamentarischen Initiative in die Hand nehmen. Zudem möchte die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt zu den Details des künftigen Gesetzes nicht Stellung nehmen.

Aus diesen formellen Gründen beantragt die Kommission einstimmig, erstens der Standesinitiative keine Folge zu geben, obwohl sie ihrer Stossrichtung zustimmt, und zweitens die fünf Motionen, die Gegenstand dieses Berichtes sind, abzulehnen. Soweit die Motionen ein Bewilligungssystem für Sicherheitsfirmen mit einer Tätigkeit im Ausland verlangen, lehnt sie diese, wie bereits frühere Motionen, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat auch materiell ab. Sie zieht eine Meldepflicht mit einem Kontrollsystem vor. So weit der Bericht unserer Kommission.