Jenny This · Ständerat · 2011-12-21
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21
Wortprotokoll
Ich staune, dass die Minderheit nicht Stellung bezieht. Ich bin natürlich froh und unterstütze ausdrücklich den Antrag der Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Wenn ein Gericht aufschiebende Wirkung erteilt, dann muss es bei der Evaluation der Offerte zu erheblichen Mängeln gekommen sein. Dann spielt es keine Rolle, ob der Aufwand unverhältnismässig ist oder nicht, denn auch für die Offerenten war der Aufwand unverhältnismässig.
Sie können sich vorstellen, da sitzen bei uns vier, fünf Ingenieure vier oder fünf Monate lang an einer Offerte und müssen diese bearbeiten; nachher werden wir wegen einer Bagatelle allenfalls ausgeschlossen oder schlechter bewertet. Zu diesen Bewertungskriterien kommen Referenzeffekte - Führungspersonal usw. - hinzu. Das Führungspersonal - das muss man wissen - wird aufgrund von Referenzen von Bauleitern, die uns in der letzten Zeit allenfalls begleitet haben, geholt. Wenn ich nun mit den von den Bauleitern geholten Ingenieuren nicht zufrieden war, führt das bei der nächsten Offerte allenfalls zu einem Nachteil. Also muss ich grundsätzlich bei jeder Arbeit kuschen und den grössten Blödsinn absegnen, auch wenn es der Bauherrschaft schadet. Wenn ich dagegen opponiere und die Bauherrschaft orientiere, bekomme ich nachher nicht nur wegen meiner Nase, sondern auch wegen meines Verhaltens allenfalls schlechte Noten. Dann kann ein Preisvorteil von 3 bis 4 Prozent mit einer Bewertung zunichtegemacht werden. Gerade deshalb braucht es diese Beschwerdemöglichkeit.
Nur weil jetzt z. B. bei der Neat der Bund als Beschaffer davon betroffen gewesen ist, kann man nicht das ganze Gesetz über den Haufen werfen. Das wäre wirklich unverhältnismässig. Ich kann Ihnen versichern, aufschiebende Wirkung wird nicht einfach tel quel gewährt, sondern es müssen wirklich Missstände vorhanden sein. Schon heute wiegt das öffentliche Interesse sehr, sehr schwer. Man beachtet die Termine und bewertet die Dringlichkeit als sehr hoch. Ich begrüsse sehr wohl den Antrag der Kommission, hier keine Änderungen vorzunehmen. Es kann nicht im Interesse des Staates sein, dass da oft bei einem einzigen Objekt fünf bis sechs Millionen Franken verschenkt werden, nur weil einer der Offerenten nicht aus der Region kommt oder weil man puren Protektionismus betreibt. Das haben wir immer wieder erfahren. Das kann nicht im Sinn und Geist unserer Finanzpolitik und unseres Haushaltes sein.