Zäch Guido · Nationalrat · 2001-06-20
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Ich möchte ganz kurz auf das Votum von Frau Egerszegi eingehen. Sie hat das Arbeitsgesetz als starre Regelung bezeichnet. Das Arbeitsgesetz ist ein Minimalstandard, der mit Verträgen den Gegebenheiten innerhalb des Spitalbereiches angepasst werden kann. Frau Egerszegi hat auch gesagt, die Assistenzärzte trügen nicht die volle Verantwortung für ihre [PAGE 842] Tätigkeit. Begründung: weil sie in Ausbildung seien. Das Gegenteil ist belegt. Assistenzärzte haben eine abgeschlossene Ausbildung, Weiterbildung gehört zu jedem Beruf. Assistenzärzte tragen tatsächlich die volle Verantwortung für ihr Tun; fataler Beweis dafür sind entsprechende Gerichtsurteile.
Zu Herrn Dunant: Er hat erwähnt, dass wir damals in Basel auch durchschnittlich 85 Stunden gearbeitet haben. Drei Jahre haben wir damals gekämpft, um die 55-Stunden-Woche einzuführen. Weil sie nicht im Arbeitsgesetz verankert wurde, ist wieder das Gleiche herausgekommen wie jetzt, nämlich durchschnittliche Arbeitszeiten für Assistenten von 70 Stunden und für Oberärzte von 80 Stunden. Herr Dunant hat auch gesagt, die 50-Stunden-Woche sei unrealistisch. Den Gegenbeweis erbringen alle Spitäler und Kantone, die die 50-Stunden-Woche bereits eingeführt haben. In den Kantonen Zürich, Bern, Aargau, Luzern ist es beschlossene Sache, ab 1. Juli 2001 auch in St. Gallen.
Was entscheidend ist, ist die Entlastung der Assistenzärzte von ihrem administrativen Auftrag. Dafür gibt es qualifiziertere und billigere Arbeitskräfte, da müsste man endlich etwas tun. Ich bitte Sie nochmals, zur Kenntnis zu nehmen: Von einer fairen Arbeitszeitregelung auf der Basis des Arbeitsgesetzes profitieren letztlich alle Beteiligten. Die Spitäler verfügen über klare, gesamtschweizerisch einheitliche Arbeitsbedingungen, und Patientinnen und Patienten können von motivierten und einsatzbereiten Ärzten betreut werden.
Stimmen Sie deshalb der Mehrheit der Kommission zu, und unterstellen Sie auch die Assistenzärzte dem geltenden Arbeitsgesetz.