Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-17
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-17
Wortprotokoll
Vorab möchte ich bemerken, dass ich in der WAK einen modifizierten Antrag zur Motion Aebi eingereicht habe, der sich auf den Kompromissvorschlag des SMP gestützt hat. Dieser modifizierte Antrag sah eine Abgabe von 14 Rappen auf der Mehrmenge vor und zusätzlich eine Abgabe von einem Rappen auf der gesamten Milchmenge. Eigentlich hätte die dazu aufgeführte Minderheit diesen Antrag unterstützen und in den Rat bringen wollen. Weil aber eine geänderte Motion nur in den Rat gebracht werden kann, wenn sie eine Mehrheit gefunden hat, blieb uns dieser Weg verwehrt. Es ist auch nicht möglich, an der Motion der WAK Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Darum blieb uns nichts anderes übrig, als an der ursprünglichen Motion Aebi festzuhalten und den Minderheitsantrag darauf abzustellen; das zum Formellen.
Zum Inhaltlichen: Wenn man in letzter Zeit die Medienberichterstattung verfolgt hat, dann hätte man durchaus den Eindruck gewinnen können, die Bauern führten dank massiver Subventionen der öffentlichen Hand ein weitgehend sorgenfreies Leben. Die Realität sieht aber anders aus - sehr viel anders sogar -, zumindest dort, wo ich Einblick habe, und das ist primär im Berner Oberland und im Emmental, also in zwei stark landwirtschaftlich geprägten Berg- und Hügelregionen. Der Nettoerlös pro Kilo Milch betrug im letzten Jahr in meiner Wohngemeinde - in Krattigen am Thunersee, auf knapp 1000 Metern über Meer und in der Hügelzone II gelegen -, zwischen 45 und 55 Rappen, wobei die Preise jeden Monat ein wenig schwanken. Alleine seit der Abschaffung der Milchkontingentierung im Jahre 2009 ist das Gesamteinkommen - nicht das Einkommen auf der Milch - von Milchwirtschaftsbetrieben infolge der sinkenden Milchpreise bei uns um etwa 10 bis 15 Prozent gesunken.
Die Einkommen waren schon vorher nicht fürstlich. Sehr viele Betriebe kämpfen deshalb um ihre Existenz, und die Stimmung unter den Betroffenen ist schlecht: Eine Mischung zwischen Ohnmacht, Existenzangst und Wut ist feststellbar. Zudem höre ich, dass in vielen Talbetrieben die Situation nicht viel besser ist, obwohl dort in den letzten Jahren vergrössert werden konnte. Viele der Betriebe im Berg- und Hügelgebiet möchten durchaus innovativ sein und vergrössern. Doch meistens fehlt dafür das notwendige Kapital. Selbst wenn das Geld da wäre, lassen die topografischen Verhältnisse gerade in den Voralpen und im Berggebiet Vergrösserungen nicht unbeschränkt zu.
Seit der Abschaffung der Milchkontingentierung steigt die Produktion. 2010 wurde so viel Milch produziert wie noch nie: 200 Millionen Liter finden auf dem Markt keinen Absatz. Dadurch sinken die Preise weiter. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar, während im benachbarten Ausland die Milchpreise steigen. Die Situation für viele Familienbetriebe - insbesondere im Berg- und Hügelgebiet - wird immer prekärer. Seit Jahren sucht die Branche eine privatrechtliche Lösung. Diese ist bisher nicht zustande gekommen, weil es involvierte Akteure gibt, die von der gegenwärtigen Situation profitieren.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Warum braucht es überhaupt eine Steuerung? In Agrarmärkten mit vielen Produzenten und wenig Abnehmern ist generell ein gewisses Marktversagen feststellbar. Von diesem Marktversagen profitieren die einen, und die anderen leiden darunter. Dieses Marktversagen wird auch in anderen Ländern korrigiert: Kanada hat beispielsweise eine Quote mit hohen Milchpreisen, in den USA werden Interventionsinstrumente eingesetzt, und selbst in Neuseeland, der wahrscheinlich freiesten Marktwirtschaft der Welt, wird eine Lenkungsabgabe auf Mehrmengen eingezogen. Damit will ich nur zeigen, dass der Milchmarkt eigentlich nirgends funktioniert, ohne dass zumindest eine Lenkungsabgabe erhoben wird. Warum sollte er in der Schweiz ohne irgendwelche Steuerungsmöglichkeiten und Steuerungsmassnahmen funktionieren?
Die Motion der WAK löst das Problem nicht, und zwar aus drei Gründen:
1. Die Motion der WAK teilt die Verantwortung für die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenorganisation Milch zu. Die Branchenorganisation versucht, wie bereits erwähnt, seit Jahren, eine Lösung zu finden. Gelungen ist ihr das bisher nicht. Warum? Es ist ganz einfach: Weil die Verarbeiter, der Detailhandel, aber auch die Händler, die der Branchenorganisation Milch angehören, von der gegenwärtigen Situation profitieren. Sie haben es in der Hand, die Entscheide heute zu blockieren. Sie haben sie in der Vergangenheit blockiert, und es ist nicht einzusehen, warum sie dies - nur wegen einer angenommenen Motion - nicht auch in Zukunft tun sollten. Es sind eben gerade nicht jene, Kollege David, die zum Staat rennen, die sich einem Kompromiss verweigern. Es sind jene, die von der heutigen Situation profitieren, die sich verweigern.
2. Die Motion Aebi verlangt, dass primär jene an die Überschüsse bezahlen, die sie auch produzieren. Die WAK will eine praktisch lineare Abgabe. Was heisst das konkret? Das heisst konkret, dass jene, die gar nicht mehr produzieren können, oder jene, die nicht mehr produzieren wollen, für die Verwertung der Überschüsse jener zahlen, die Gewinne einfahren, die grosse Mengen produzieren. Dazu kommt, dass die 2 Rappen, die von der WAK-Motion anvisiert werden, bei Weitem nicht genügen.
3. Auch der dritte Grund scheint mir wesentlich: Die Verwaltung behauptet, für die Umsetzung der Motion Aebi sei eine Gesetzesänderung nötig, für die WAK-Motion nicht. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar. Im Grundsatz wollen beide Motionen den Markt stabilisieren, das heisst Massnahmen allgemeinverbindlich erklären, die eine Anpassung des Angebots an die Nachfrage ermöglichen. Beide basieren damit auf den Artikeln 8 und 9 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft. Damit gestützt auf diese beiden Artikel Massnahmen getroffen werden können, sind bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf die Ausgangslage erforderlich. Die Ausgangslage ist aber die gleiche, unabhängig davon, welche Massnahmen getroffen werden. Also genügt entweder die Grundlage von Artikel 8 und 9 für beide Motionen, die Motion Aebi und die Motion der WAK, oder sie genügt für beide nicht.
Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der WAK schreibt, die Vorschläge liessen sich basierend auf den aktuellen Gesetzesgrundlagen rasch umsetzen, sind offenbar die für die Ausgangslage erforderlichen Bedingungen erfüllt. Damit ist klar, dass sich auch die Motion Aebi basierend auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen umsetzen lässt. Auch bei der Motion Aebi wird, wie bei der Motion der WAK, gemäss gängiger Praxis die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf zwei Jahre erteilt. Es erfolgt also keine Zementierung; in zwei Jahren kann und muss die Lage neu beurteilt werden.
Was bedeutet es nun, wenn Sie der Motion Aebi zustimmen? Die Motion verlangt - auf Gesuch hin - die Allgemeinverbindlichkeit für ein Mengensteuerungsmodell des Verbandes der Schweizer Milchproduzenten (SMP), ich wiederhole: auf Gesuch hin. Die Motion verlangt weiter eine Abgabe von bis zu 30 Rappen pro Kilo Milch auf den Mehrmengen. In der Zwischenzeit haben die Milchproduzenten diesen Betrag im Sinne eines Kompromisses auf 8 Rappen reduziert. Zusätzlich hat der SMP eingewilligt, dass auf der gesamten Milchmenge 1 Rappen pro Kilo erhoben werden soll. Der SMP hat mir zuhanden des Ständerates schriftlich zugesichert, dass ein Gesuch an den Bundesrat diese neuen Eckwerte - 8 Rappen und 1 Rappen - nicht überschreiten werde.
Wenn wir die Probleme der Milchproduzenten nicht noch vergrössern wollen, braucht es jetzt eine rasche Lösung. Die Branchenorganisation Milch hat diese nicht herbeiführen können, also braucht es einen anderen Weg. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.
Die Motion Aebi führt, auch wenn es immer wieder behauptet wird, nicht zur Kontingentierung zurück. Die Produzenten sind frei, Mehrmengen zu produzieren, sie müssen auf [PAGE 312] diesen Mehrmengen einfach einen gewissen Betrag, eine Lenkungsabgabe, abliefern. Selbsthilfemassnahmen der Branche können hingegen nicht mehr durch Trittbrettfahrer unterlaufen werden. Die Steuerzahler werden durch die Motion nicht belastet. Die Minderheit ist überzeugt, dass auf diesem Weg die dringend notwendige Stabilisierung des Milchmarktes erfolgen kann