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Graber Konrad · Ständerat · 2011-03-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-17

Wortprotokoll

Wie Sie aus früheren Debatten wissen, werden die Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik jeweils für vier Jahre bewilligt. Der laufende Zahlungsrahmen gilt noch bis Ende 2011. Gemäss neuer Regelung in der Finanzhaushaltverordnung kann die nächste Vierjahresperiode wegen der Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Legislaturplanung und bedeutenden Finanzierungsbeschlüssen erst 2014 beginnen. Deshalb soll nun der Zahlungsrahmen für die beiden Zwischenjahre 2012 und 2013 auf die Finanzpläne abgestimmt verabschiedet werden.

Die Zahlen in der Botschaft beinhalten auch die damals vorgesehenen Massnahmen gemäss Konsolidierungsprogramm 2012/13. Bereits der Nationalrat wollte am bisherigen Zahlungsrahmen ohne Konsolidierungsmassnahmen festhalten. Er hat einer Erhöhung der Beiträge gemäss Botschaft um 130 Millionen Franken mit 151 zu 21 Stimmen zugestimmt.

Auch wenn die Fortschreibung ohne grosse Opposition erfolgt, darf mit Blick auf die Höhe der Beiträge, jährlich rund 7 Milliarden Franken, doch Folgendes in Erinnerung gerufen werden: Wir kommen mit diesen Mitteln dem Verfassungsauftrag gemäss Artikel 104 nach, wonach die Agrarpolitik des Bundes sicherzustellen hat, dass die Landwirtschaft "durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion" ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllen kann. Sie soll "einen wesentlichen Beitrag" zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedlung des Landes leisten.

In Ihrer Kommission liessen wir uns von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, von der Verwaltung und von Vertretern der Finanzkommission informieren. Dabei zeigte sich, dass die vom Nationalrat vorgenommenen Erhöhungen den ursprünglichen Zahlungsrahmen überschreiten. Es wurden uns die tatsächlich erforderlichen Zahlen präsentiert, damit der ursprüngliche Zahlungsrahmen weitergeführt werden kann. Artikel 1 Litera a: 388 Millionen; Litera b: 837 Millionen; Litera c: 5625 Millionen Franken - das sind gemäss Auskunft, die wir erhalten haben, die massgebenden und korrekten Zahlen. Es resultiert ein Unterschied gegenüber dem Nationalrat von 8 Millionen Franken.

Sowohl Eintreten wie auch die Gesamtabstimmung erfolgten ohne Gegenstimme. Ich ersuche Sie, ebenfalls einzutreten.

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