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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-06-20

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Der Missstand der zeitlichen Überbelastung der Assistenzärzteschaft ist als solcher erkannt, und zwar von allen, auch von den Kantonsbehörden. Auch in der CVP-Fraktion ist es unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht. Einzig der Weg zu einer menschenwürdigen Lösung in dieser Angelegenheit ist in unserer Fraktion umstritten. Ein Teil unserer Fraktion strebt eine Bundeslösung an und wird der Vorlage zustimmen. Diesem Teil der Fraktion, dem auch ich angehöre, genügt es nicht, dass die Kantonsbehörden die Höchstarbeitszeit der Assistenzärzteschaft in der Regel auf der Ebene einer Empfehlung in den Griff zu bekommen versuchen. Denn was nur empfohlen wird, muss nicht korrigiert und kontrolliert werden.

Aber wir müssen uns allen Ernstes fragen, ob solche Marathoneinsätze für Assistenzärzte, wie sie zum Glück über die Medien bekannt wurden, noch länger verantwortet werden können. Weshalb sollen gerade die Ärzte fähig sein, 70, 80 oder 90 Wochenstunden oder noch mehr zu arbeiten, ohne ihre eigene Gesundheit zu gefährden? Weshalb soll das Leben der Patientin oder des Patienten wegen der Übermüdung des behandelnden Arztes gefährdet werden? Auch der Arzt ist nur ein Mensch. Wenn dieser Arzt - dieser Mensch - während einer Operation einschläft, dann kann dies weit grössere Folgen haben, als wenn z. B. ein Informatiker vor dem PC einschläft. Der Informatiker ärgert sich höchstens darüber. Es ist erwiesen, dass die Fehlerquote bei übermüdeten Chirurgen rund zwanzig Prozent höher ist und übermüdete Chirurgen in der Arbeit einiges mehr an Zeit benötigen. Die Erfahrung zeigt auch: je besser die Konditionen rund um die Hospitalisierung, desto geringer die Anzahl der verordneten Laboruntersuchungen, desto kürzer die Aufenthaltszeit im Spital! Übermüdete Ärztinnen und Ärzte sind damit auch ein belastender betriebs- und volkswirtschaftlicher Kostenfaktor.

Die Hälfte der CVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass diesem Missstand über die Kantonsregierungen rascher und effizienter begegnet werden kann als auf dem Weg einer Bundeslösung. Sie ist auch davon überzeugt, dass über die Kantonsregierungen besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Spitäler eingegangen werden kann und dass so die Problematik der viel zu langen Arbeitszeiten der Assistenzärztinnen und -ärzte angegangen werden kann.

Die andere Fraktionshälfte ist der Überzeugung, dass die Menschenwürde beim Assistenzarzt und bei der Assistenzärztin nur genügend respektiert werden kann, wenn wir deren Berufsarbeit auch unter das Arbeitsgesetz stellen. Denn Berufsarbeit bis zu hundert Stunden und darüber ist menschenunwürdig. Menschenunwürdig ist auch die Lage jener Person, die sich einem übermüdeten Arzt ausgeliefert sieht. Darin sind wir uns alle einig.

Auch die Kantone stellen den Handlungsbedarf bei der Arbeitszeitregelung für die Assistenzärzteschaft nicht infrage. Sie machen aber auf die Kostenfaktoren aufmerksam und sind davon überzeugt, dass die Lösung des Problems auf kantonaler Ebene den Assistenzärzten besser gerecht wird, vor allem, da individuelle Lösungen möglich sind.

Bei der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Suter wurde ein Vertreter der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz zum Hearing eingeladen. Er bestritt den Handlungsbedarf in keiner Weise, schlug aber Verbesserungen auf kantonaler Ebene vor. Er wollte unter allen Umständen erreichen, dass genügend Zeit bis zur Inkraftsetzung einer Bundeslösung eingeräumt würde, was mit der heutigen Vorlage berücksichtigt ist.

Die Unterstellung der Assistenzärzte und Assistenzärztinnen unter das Arbeitsgesetz hat Konsequenzen nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch was die Ausbildung betrifft. Auch in dieser Hinsicht besteht nach Meinung des betroffenen Berufsstandes Handlungsbedarf.

Mit der Unterstellung der Assistenzärzte unter das geltende Arbeitsgesetz können die einzelnen Gesamtarbeitsverträge noch immer den Gegebenheiten des Spitalwesens angepasst werden, da das Arbeitsgesetz nur den Minimalstandard vorgibt. Weil die Assistenzärzte ihre Ausbildung in der Regel nicht in einem einzigen Spital absolvieren, sollen mindestens die Minimalstandards einheitlich sein.

Drei Kantone, Zürich, Bern und Luzern, sind mir bekannt, die bereits gehandelt haben. Bern und Zürich haben die [PAGE 840] maximalen Wochenstunden massgeblich heruntergesetzt, Luzern hat die Konsequenzen insofern gezogen, als der Regierungsrat neu die Stelle des Spitalarztes geschaffen hat. Somit muss in Luzern wegen der Reduktion der Wochenstunden der Assistenzärzte nicht eine grössere Anzahl an Assistenzarztstellen geschaffen werden, sondern ein ausgebildeter Arzt oder eine ausgebildete Ärztin hat in Zukunft die Möglichkeit, zeitlich unbefristet in einem normalen Arbeitsverhältnis in einem Spital zu arbeiten - was bisher nicht möglich war, aber in einer Umfrage bei Studierenden auf sehr grosse Akzeptanz gestossen ist.

Ich bin überzeugt, dass die heute Verantwortlichen in den Spitalleitungen fähig sind, den Konsequenzen der Parlamentarischen Initiative Suter Rechnung zu tragen, falls die Vorlage angenommen wird und die Wochenstunden innert nützlicher Frist ändern. Die Verantwortlichen werden auch feststellen können, dass ausgeruhte Menschen bessere Leistungen erbringen, dass ausgeruhte Menschen in kürzerer Zeit effizienter arbeiten. Vor allem aber steigt die Sicherheit der Patientenschaft, und der Assistenzarzt muss sich weniger mit Kunstfehlern befassen als mit der unmittelbar notwendigen Behandlung der Patienten. In Zukunft tragen in erster Linie die Arbeitgeber die Verantwortung für die Kunstfehler, falls die Assistenzärzte nicht unter besseren Bedingungen arbeiten können.

Wir in diesem Saal haben heute zu entscheiden: Sollen die Gesundheit und die Menschenwürde des Assistenzarztes und der Assistenzärztin und die bestmögliche Sicherheit der ihnen anvertrauten Patienten und Patientinnen über eine Bundeslösung geregelt werden oder über die Kantone?

Persönlich unterstütze ich den Entwurf aufgrund der Parlamentarischen Initiative Suter, weil die Assistenzärzte ihre Ausbildung in der Regel in mehreren Spitälern und mehreren Kantonen machen und der Minimalstandard überall gleich sein sollte.