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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-11-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-11-30

Wortprotokoll

Herr Ständerat Stadler, ich habe grosses Verständnis für das Anliegen und die Sicht Ihres Kantons. Wir bestreiten ja auch nicht, dass das natürlich zum Teil grosse Aufwendungen sind. Wir haben aber, [PAGE 1055] was die Finanzierung betrifft, mit dem NFA halt eine klare Regelung getroffen und eine klare Zuteilung gemacht: Je nach Bedeutung der Strassen sind der Bund oder, wie in diesem Fall, die Kantone zuständig. Die Kantone sind im Zuge des NFA von Lasten befreit worden. Sie erhalten aber nach wie vor finanzielle Beiträge. Wenn Sie das aufbrechen wollen, brechen Sie natürlich einiges am Konstrukt NFA auf, wie das auch von städtischen Zahlerkantonen derzeit gewünscht wird, wenn auch in die andere Richtung.

Wenn interkantonale Passstrassen wiederum vom Bund mit- oder vollumfänglich finanziert würden, würde das NFA-Prinzip "Wer zahlt, befiehlt" aufgebrochen. Es würde beim ganzen Konstrukt des NFA wieder infrage gestellt, wer finanziert, wer dann zuständig für die Planung ist, für den Unterhalt usw. Nichtsdestotrotz zahlt der Bund ja seit Inkraftsetzung des NFA zwar nicht mehr für die Hauptstrassen-Alpenpässe, aber leistet dafür mit Globalbeiträgen finanzielle Beiträge im Umfang von jährlich 160 Millionen Franken an das Hauptstrassennetz. Wir zahlen 40 Millionen an die Kantone mit Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Schlussendlich erhalten die Kantone auch einen Anteil am Reinertrag der LSVA. Das war das Konstrukt. Man hat sich gesagt, dass diese Mittel ausreichen müssen.

Ich weiss, dass in gewissen Kantonen, wo dann eben zu wenig über den Bund finanziert werden kann, diese Problematik besprochen wird. Wir müssen sicher einmal auch analysieren, wie gross diese Mittelflüsse, diese Zahlungen sind. Den NFA hiermit aufzuweichen würde bedeuten - dessen müssen Sie sich einfach bewusst sein -, dass auch die Forderungen der Geberkantone kommen würden. Ob das dann im Sinne des Kantons Uri ausfällt, weiss ich nicht.

Auf jeden Fall sieht der Bund im Moment keinen Handlungsbedarf. Deshalb soll bei diesen Passstrassen die heutige Lösung bis auf Weiteres Bestand haben.