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Stadler Markus · Ständerat · 2010-11-30

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-11-30

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Statistik definiert, wer den Status einer Agglomeration im Sinne der Bundesgesetzgebung erhält. Eine solche Definition kommt bekanntlich nicht ohne eine Auswahl der Kriterien, nicht ohne Werturteil zustande. Oder anders gesagt: Es gibt in der Politik keine Politik ohne Politik. Die Messung selbst mag dann wissenschaftlich im Sinne von objektiv sein, das sehe ich auch so.

Um es gleich zu Beginn klarzumachen: Hätten wir in der Schweiz nur ein halbes Dutzend oder ein Dutzend [PAGE 1052] Agglomerationen gemäss dieser Definition, hätte ich meine Interpellation mit diesen Fragen nicht eingereicht. Insofern geht es mir schon um die Verhältnismässigkeit in der Regionalpolitik und auch um die Gleichberechtigung. Denn wir zählen zurzeit immerhin fünfzig Agglomerationen in der Schweiz, darunter sind beispielsweise Heerbrugg, Lenzburg, Stans oder Yverdon.

Die Antwort des Bundesrates ist für mich enttäuschend ausgefallen. Sie beschäftigt sich nicht mit den Auswirkungen auf das allgemeine gesellschaftliche Bewusstsein und die Beiträge für die Kantone, die nicht über ein eigenes Gebiet mit Agglomerationsstatus verfügen. Es sind dies heute Baselland, Glarus, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Uri. Darum ging es eigentlich in meiner Frage. Die bundesrätliche Antwort behauptet lediglich, die Auswahl sei wissenschaftlich erfolgt.

Immerhin wird mit dem Agglomerationskonzept ein Netz über die Schweiz gelegt, das in der Verfassung nicht enthalten ist. Es ist ein Netz, das auch über Geld und Geist des Bundes entscheidet. Das Bundesamt ist offenbar daran, die Agglomerationsdefinition grundsätzlich zu überarbeiten. Im Anschluss soll eine allfällige Anpassung der Rechtsgrundlagen erfolgen. Wichtig scheint mir, dass sich der Bundesrat in diese Definition einschaltet und nicht einfach eine Amtsmeinung weitergibt. Ich ersuche deshalb den Bundesrat, spätestens dann - das beansprucht er ja - die Gleichbehandlung der Regionen zu belegen.