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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Als vor 160 Jahren der Föderalismus in der damals neuen Bundesverfassung verankert wurde, sah es in der Schweiz demografisch und politisch ganz anders aus als heute. Die demografischen Verhältnisse waren dadurch geprägt, dass ungefähr die Hälfte der Bevölkerung auf dem Land wohnte und die andere Hälfte in den Städten. Heute ist das Verhältnis vier zu eins zugunsten der städtischen Agglomerationen. Die politischen Verhältnisse waren geprägt durch den Kulturkampf; es brauchte nach dem Sonderbundskrieg Pflegemassnahmen für die Verlierer, einen ausgeprägten Minderheitenschutz, um sie mit dem neuen Bundesstaat zu versöhnen. Dieser ausgeprägte Minderheitenschutz bestand in der Einrichtung des Ständerates und der Zuteilung von je zwei Ständeratssitzen an einen Kanton und in der Einrichtung des Ständemehrs.

Heute gibt es natürlich keine Spur mehr von Kulturkampf, die Integration der Verliererkantone des Sonderbundskrieges ist geglückt. Das heisst, dass die zwei entscheidenden Voraussetzungen für den Föderalismus, wie er damals konstruiert wurde, weggefallen sind. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, dann muss man auch die darauf aufbauende Konstruktion reformieren, oder, anders gesagt, wir sollten den anachronistisch gewordenen Föderalismus durch eine zeitgemässe Variante ersetzen. Es ist ja nicht zu übersehen, dass der heutige Föderalismus eine ganz bestimmte Minderheit in unserem Land bevorzugt, nämlich die ländlichen Gebiete der Ostschweiz und der Zentralschweiz. Aber wir haben andere Minoritäten, die eigentlich mit gleichem Recht einen staatspolitischen Schutz beanspruchen könnten, z. B. die Romandie oder eben die Städte. Sie geniessen keinerlei Schutz unserer föderalen Ordnung. Man kann sogar sagen, sie werden systematisch benachteiligt - und systematisch meint, im Sinne des Wortes "System", vom System Föderalismus her, so, wie er 1848 eingerichtet wurde.

Ich bin nicht der Einzige und beileibe nicht der Erste, der eine Föderalismusreform anstrebt. Es gibt viele Ideen, viele Vorschläge vonseiten der Wissenschaft und der Politik. Bei aller Verschiedenheit ist ihnen aber die gleiche Stossrichtung gemeinsam. Man möchte mit ihnen den veränderten Umständen Rechnung tragen. Man möchte einen Föderalismus des 21. und nicht mehr einen des 19. Jahrhunderts.

Der jüngste Vorstoss in Richtung Föderalismusreform kommt von der Freisinnigen Partei des Kantons Zürich. Diese hat eine Standesinitiative unter dem Titel "Referendumsrecht für die grösseren Städte" vorgeschlagen. Diese Standesinitiative ist schon ziemlich nahe bei meiner parlamentarischen Initiative. Damit will ich, dass man die grossen Städte unseres Landes, also jene, die mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, gleich behandelt wie einen Halbkanton. Das würde bedeuten, dass die grossen Städte je einen Ständeratssitz zugut hätten und dass sie bei der Ermittlung des Ständemehrs als Halbkanton mitgezählt würden. Sie hätten, wie das den Halbkantonen auch zusteht, das Recht, eine Standesinitiative einzureichen und mit sieben anderen Kantonen zusammen ein Referendum zu ergreifen. Auf einen Nenner gebracht: Die grossen Städte sollen gleich behandelt werden wie die kleinen, bevölkerungsschwachen Kantone. Dann hätten wir ein föderales System, das den Verhältnissen des 21. Jahrhunderts, den demografischen wie den politischen, besser Rechnung tragen würde. Dann hätten wir, was jetzt eben fehlt und zunehmend als Mangel in Erscheinung tritt: eine authentische Vertretung der Städte auch in der Bundesversammlung.

Jetzt ist das eben nicht so. Das Argument, die Städte würden ja durch die Kantone vertreten, kann man eben nicht aufrechterhalten, weil die grossen Städte sehr oft in einem Konfliktverhältnis zu ihrem Kanton stehen und sich von ihm eben gerade nicht genügend vertreten sehen. Ich könnte Ihnen viele aktuelle Beispiele nennen; dazu fehlt mir aber leider die Zeit. Aber es ist offenkundig so, dass es wichtig wäre, dass die urbane Schweiz in der Bundesversammlung besser und authentischer vertreten wäre, um damit ihre ureigensten und speziellen Interessenlagen auch besser zur Geltung bringen zu können.

Das ist die Begründung für meine parlamentarische Initiative. Ich bitte Sie, ihr Folge zu geben.

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