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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2010-12-15

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

In der Schweiz leisten rund 100 000 Feuerwehrleute in fast 1700 Organisationen Dienst, rund 99 Prozent davon im Milizsystem. 2009 rückten diese Männer und Frauen zu 15 000 Brandbekämpfungen, zu 5200 Ölwehreinsätzen und in 8300 Fällen von Elementarereignissen wie zum Beispiel Wasserschäden aus und retteten dabei über 2600 Personen, die dies aus eigener Kraft nicht hätten tun können. Für ihren Diensteinsatz erhalten die Feuerwehrleute Sold, die oberen Chargen auch Funktionszulagen und Kaderpauschalen. Bei den Milizlern ergab eine repräsentative Umfrage im Kanton Bern 2007 einen Maximalbetrag von rund 2000 Franken Sold. [PAGE 2074]

Was nun die Besteuerung des Feuerwehrsoldes betrifft, sind die kantonalen Regelungen sehr unterschiedlich. Sieben Kantone kennen heute keine Besteuerung, faktisch verzichten sogar achtzehn Kantone ganz oder teilweise auf die Besteuerung, obwohl das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) den Feuerwehrsold nicht ausdrücklich von der Besteuerung befreien. Befreit sind hingegen der Sold für Militär- und Schutzdienst sowie das Taschengeld für Zivildienst.

2004 reichte Nationalrat Boris Banga eine Motion ein, mit der er im StHG und im DBG die Gleichstellung des Feuerwehrsoldes mit diesen anderen Entschädigungen verlangte. Der Bundesrat legte einen Entwurf zur Vernehmlassung vor, der diesen Antrag aufnahm. Die grundsätzliche Stossrichtung der Steuerbefreiung des Soldes wurde allgemein begrüsst. Grosse Differenzen ergaben sich jedoch bei den Details.

Mit einer aus meiner persönlichen Sicht schon fast salomonischen Regelung legt nun der Bundesrat eine Botschaft vor. Die Eckpunkte sind folgende:

1. Es wird in beiden Gesetzen, im StHG und im DBG, festgehalten, was unter Sold zu verstehen ist.

2. In beiden Gesetzen wird gleichlautend formuliert, was als steuerfrei gelten soll.

3. Im DBG wird eine Obergrenze festgehalten, gemäss der Mehrheit 3000 Franken, gemäss der Minderheit II (de Buman) 5000 Franken.

4. Im Steuerharmonisierungsgesetz wird den Kantonen vorgegeben, selbst eine jährliche Obergrenze festzulegen. Mit den 3000 Franken sollten die Soldzahlungen Platz haben, wie wir bei dieser Umfrage aus dem Kanton Bern gesehen haben. Die Finanzdirektorenkonferenz forderte deshalb eine Obergrenze von 2000 Franken, kann sich allenfalls auch 3000 Franken vorstellen. Der Schweizerische Feuerwehrverband und die FKS, also die entsprechende Zusammensetzung der Regierungsrätinnen und -räte, haben an einem Hearing auch bekräftigt, dass sie für eine Obergrenze von 5000 Franken sind, aber dabei auch Funktionszulagen über dem Sold befreien wollen.

Ihre WAK ist an ihrer Sitzung vom 1. November 2010 ohne Abstimmung auf das Geschäft eingetreten und hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ich empfehle Ihnen, dies auch zu tun.

Zur Minderheit: Sie lehnt die Vorlage deshalb ab, weil der Antrag der jetzigen Minderheit I (Baader Caspar) zu Artikel 24 DBG beziehungsweise Artikel 7 StHG keine Mehrheit fand; dazu aber dann mehr in der Detailberatung.