Baader Caspar · Nationalrat · 2010-12-15
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15
Wortprotokoll
Als ehemaliger Geräteführer in der Feuerwehr - dies zur Offenlegung meiner vergangenen Interessen, aber immer noch bestehenden Sympathien - bitte ich Sie höflich, sowohl bei Artikel 24 Litera fbis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer als auch bei Artikel 7 Absatz 4 Litera hbis des Steuerharmonisierungsgesetzes dem Konzept der Minderheit I zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Der von der Mehrheit geplante Steuerabzug mit einer Obergrenze von jährlich lediglich 3000 Franken ist meines Erachtens klar zu tief und sollte auf die Obergrenze von 5000 Franken erhöht werden. Das Feuerwehrwesen ist eine zentrale Säule im schweizerischen Bevölkerungsschutzsystem und funktioniert gut. Rund 99 Prozent der über 100 000 Feuerwehrleute in diesem Land leisten ihren Dienst als Milizlerinnen und Milizler. Daher müssen wir dazu Sorge tragen, dass sich auch in Zukunft genügend Personen für diesen wichtigen Milizdienst zur Verfügung stellen. Dies betrifft vor allem auch den Kaderbereich, weil auch in der Feuerwehr eine Kaderfunktion mit einem zeitlichen Zusatzengagement verbunden ist. Mit einer Erhöhung des steuerfreien Maximalabzugs von 3000 Franken auf 5000 Franken können wir dieses Engagement angemessen honorieren und einen Anreiz schaffen, damit auch in Zukunft Leute solche Kaderfunktionen übernehmen.
2. Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen, dass dieser steuerliche Abzug bis zum Betrag von 5000 Franken nicht nur für den Feuerwehrsold im engsten Sinn, sondern auch für andere, soldähnliche Entschädigungen für die Tätigkeit als Milizfeuerwehrfrau oder Milizfeuerwehrmann gemacht werden kann. Meines Erachtens sollen auch Kaderpauschalen oder Funktionszulagen darunterfallen. Diesen Antrag meiner Minderheit I für einen über den Sold hinausgehenden Freibetrag von 5000 Franken haben übrigens auch die Kantone in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt, und er entspricht, wie wir vorhin von Frau Eichenberger gehört haben, auch dem Wunsch des Schweizerischen Feuerwehrverbandes. Dadurch sollen insbesondere auch Kaderleute für ihre zahlreichen Vorbereitungen, die risikoreichen Ernstfalleinsätze und die Nachbereitungen, die neben ihrem beruflichen und familiären Engagement stattfinden, entschädigt werden.
Das ist keine Neuheit. In den Kantonen haben Sie solche Freibeträge, wenn Sie sich als Gemeinderat, als Landrat, als Grossrat engagieren; dann können Sie Freibeträge geltend machen. Schauen wir doch in diesen Saal! Wir alle haben Freibeträge, steuerfreie Beträge für die Entschädigungen, die wir erhalten, die weit mehr als das Sechsfache dieser von mir verlangten 5000 Franken betragen, und dies, ohne dass wir unser Leben im Ernstfall aufs Spiel setzen müssen.
Wenn das Parlament meinen Minderheitsantrag ablehnen sollte, dann wird das nicht heissen, dass die Feuerwehrleute zukünftig diesen Ansatz nicht ausschöpfen können. Dann geschieht einfach etwas anderes: Dann müssen die Gemeinden ihre Reglemente umschreiben und so anpassen, dass Kaderpauschalen und Funktionszulagen nicht mehr als solche bezeichnet werden, sondern als Sold. Dann werden sie einfach unterschiedlich hohe Soldentschädigungen für Feuerwehrsoldatinnen und -soldaten und Feuerwehrkader [PAGE 2077] machen müssen. Das sind dann lediglich Umtriebe, die wir so den Gemeinden verursachen, eine bürokratische Bürde, die wir ihnen auferlegen, und das ist abzulehnen.
Ich bitte Sie, stehen wir doch zu einem steuerlichen Freibetrag für Feuerwehrleistungen von 5000 Franken!