Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 25. Juni 2008 eine Botschaft mit zwei Vorlagen. Vorlage 1 betraf die Totalrevision der Mehrwertsteuergesetzgebung ohne Änderung der Steuersätze, das wissen Sie. Sie haben sie in der Sommersession 2009 genehmigt, sie ist seit 1. Januar 2010 in Kraft. Vorlage 2 betrifft die Fragen des Steuersatzes und der Ausnahmen. Sie ist etwas schwerere Kost als Vorlage 1, darüber sind wir uns alle im Klaren, vor allem ist sie politisch etwas anforderungsreicher. Wir haben Ihnen am 23. Juni 2010 eine Zusatzbotschaft zu Vorlage 2 und einen Bericht über eine weitere Reformvariante zugestellt.
An der Sitzung vom 30. August 2010 ist die WAK-NR auf die Vorlage eingetreten, hat aber Rückweisung an den Bundesrat beschlossen, und zwar verbunden mit dem Auftrag, über den Sie heute bereits gesprochen haben. Vorgelegt werden soll ein Mehrwertsteuersystem nach dem Zwei-Satz-Modell, wobei für den Gesundheitsbereich, den Bildungsbereich, für Kultur und Sport und auch für wohltätige Organisationen Steuerausnahmen beibehalten und Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Beherbergung dem reduzierten Satz unterstellt werden sollen. Das alles soll dann unter "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" laufen.
Der Bundesrat begrüsst, dass Sie auf Vorlage 2 eintreten wollen, er lehnt den Rückweisungsantrag jedoch ab. Der Bundesrat ist durch zwei angenommene Kommissionsmotionen der WAK-SR verpflichtet worden, sämtliche Steuerausnahmen mittelfristig aufzuheben und die Steuersätze zu vereinheitlichen. Das waren wie gesagt Motionen der ständerätlichen Kommission. In Erfüllung dieses Auftrags haben wir Ihnen Vorlage 2 unterbreitet, die nun einen Einheitssatz von 6,5 Prozent und die Aufhebung aller Ausnahmen, die nicht systembedingt sind, vorsieht. Nur mit diesen Massnahmen - dessen muss man sich bewusst sein - lässt sich das Ziel der Mehrwertsteuerreform, also eine Vereinfachung des Systems, tatsächlich erreichen.
Das spricht für diesen Teil 2. Mit ihm können Investitionshürden beseitigt und kann das Wachstum gefördert werden. Heute verteuern Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer die unternehmerische Wertschöpfung und verzerren dadurch auch Produktionsstrukturen. Um eine Mehrwertsteuerbelastung zu vermeiden, werden beispielsweise Leistungen, die man sinnvollerweise auslagern würde, nicht ausgelagert, obwohl andere Unternehmen diese Leistungen effizienter erbringen könnten. Nichtabziehbare Mehrwertsteuern belasten Investitionen als Wachstumsmotoren, was der Volkswirtschaft schadet. Unterschiedliche Steuersätze sind für die Volkswirtschaft problematisch, da reduzierte Steuersätze zu einem höheren Normalsatz führen, was wiederum die Investitionen bremst und die Nachfrage dämpft. Die Impulse, die man von Teil 2 der Mehrwertsteuerreform erwartet, werden mit bis zu 0,8 Prozent des BIP an zusätzlichem Zuwachs beziffert. Man geht davon aus, dass der entsprechende Kaufkraftanstieg für die privaten Haushalte rund 700 Franken jährlich betragen wird.
Eine Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen Satz und mit wenigen Ausnahmen ist - da gehen wir sicher einig - einfacher und günstiger in der Handhabung, und zwar für alle Beteiligten. Berechnungen gehen hier von einem Kosteneinsparungspotenzial über alle Bereiche von 20 Prozent aus. Unternehmen werden von der Bürokratie entlastet. Alle Unternehmen sind von der Satzproblematik heute betroffen. So muss ein Unternehmen für die korrekte Ermittlung der Vorsteuern bei jeder eingegangenen Rechnung prüfen, ob der richtige Steuersatz verwendet worden ist. In vielen Branchen wie Detailhandel, Gastronomie, Hotellerie müssen zudem auch die eigenen Leistungen mit unterschiedlichen Sätzen in Rechnung gestellt werden. Das verteuert auch den administrativen Betrieb.
Mit dem Entwurf des Bundesrates, also ein einziger Mehrwertsteuersatz und wenige Ausnahmen, ist es möglich, die Steuerbelastung für die meisten Produkte und Dienstleistungen zu senken. Man muss sich bewusst sein, dass in über 85 Prozent der Branchen heute zu viel Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, damit in rund 5 Prozent der Branchen ein reduzierter Satz gelten kann. Nur in lediglich 10 Prozent der Branchen gleichen sich diese Effekte aus. Ein grosser Teil des heutigen Konsums würde von der tieferen Steuerbelastung profitieren. Verteilungspolitische Ziele können mit unterschiedlichen Steuersätzen nicht erreicht werden; das hat sich gezeigt.
Die reduzierte Besteuerung von Nahrungsmitteln - darüber sprechen wir heute vor allem, das ist das Thema - geht auf die Einführung der Warenumsatzsteuer im Jahre 1942 zurück, also auf eine Zeit, als der Anteil der Lebensmittel an sämtlichen Haushaltausgaben noch bedeutend höher war als heute, nämlich ungefähr 35 Prozent. Heute liegt dieser Anteil im Durchschnitt bei 8 Prozent, in einkommensschwächeren Haushalten bei ungefähr 20 Prozent. Im Gegenzug hat der Anteil der anderen Ausgaben in allen Haushalten massiv zugenommen, beispielsweise bei den Ausgaben für Verkehr, Kommunikation, Wohnen und Energie. Leistungen in diesen Bereichen, für die die Haushalte heute tendenziell viel mehr Mittel aufwenden, werden direkt oder indirekt mit dem Normalsatz besteuert; sie treffen alle, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Von einem reduzierten Steuersatz profitieren in Franken betrachtet eigentlich nicht die tiefen, sondern mit einem Faktor 2 bis 3 die hohen Einkommen am meisten. Ich möchte ein Beispiel von Herrn Baader aufnehmen: Er hat den Ferrari und das Brot erwähnt. Er hat gesagt, der Ferrari werde verbilligt und das Brot verteuert. Man kann plakativ auch sagen, dass einkommensschwächere Haushalte auf Kleidern, auf dem Trambillett oder dem Kinderbett viel mehr Mehrwertsteuer bezahlen, damit einkommensstarke Haushalte Hummer, T-Bone-Steaks oder Mineralwasser aus Island zu einem reduzierten Steuersatz beziehen können. Das ist eine andere Vergleichsbasis, auf die man sich durchaus auch beziehen kann.
Die Mehrwertsteuer ist als Instrument der Sozialpolitik nicht geeignet; das haben wir bereits gesehen. Es braucht hier gezielte Korrekturmassnahmen wie zum Beispiel dieses sozialpolitische Korrektiv in Teil 2.
Wegen der Taxe occulte - das hat man heute auch gesagt - zahlen Konsumentinnen und Konsumenten heute in vielen Bereichen Mehrwertsteuer, ohne dass sie es überhaupt wissen. Beispielsweise im Gesundheitswesen werden schon heute Mehrwertsteuern in der Höhe von einer Milliarde Franken erhoben, ohne dass bekannt ist, wer diese Steuer denn wirklich trägt: Sind es die Patienten, die Leistungserbringer, also die Spitäler oder Ärzte, die Zulieferer, Krankenkassen oder die öffentliche Hand? Diese Intransparenz sollte uns eigentlich ebenso stören wie der Umstand, dass für ähnliche Leistungen heute unterschiedlich hohe Steuern bezahlt werden müssen, beispielsweise im Gastrobereich.
Mit einem einzigen Mehrwertsteuersatz und mit wenigen Ausnahmen steigt die Rechtssicherheit. Steuerausnahmen und reduzierte Steuersätze führen auch heute noch, fünfzehn Jahre nach Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz, regelmässig zu Nachbelastungen und auch zu Rechtsmittelverfahren, und zwar bei den grösseren wie auch bei den kleineren Unternehmen; das betrifft die gesamte Wirtschaft. Die Rechtssicherheit sollte bei der Mehrwertsteuer aber ein zentraler Punkt sein, ein zentraler Faktor, weil diese Steuer nicht wie die Einkommenssteuer durch die Steuerverwaltung verlangt wird. Die Steuerpflichtigen sind [PAGE 2072] verpflichtet, selber abzurechnen; sie sind selbst für eine korrekte Deklaration, Veranlagung und Abrechnung der Mehrwertsteuer verantwortlich; sie werden dementsprechend auch für Fehler haftbar gemacht.
Mit einer einfachen und verständlichen Handhabung der Mehrwertsteuer wird aber auch der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt. Eine neue, einfache, rechtssichere Mehrwertsteuer entlastet die Unternehmen und stärkt den Standort Schweiz international. Man hat verschiedene Untersuchungen angestellt und kommt weltweit zum Schluss, dass eine schlanke Mehrwertsteuer mit einem einzigen Satz und wenigen Ausnahmen standardmässig die beste Lösung ist. So hat Neuseeland eine solche einfache Mehrwertsteuer mit einem Satz. Diese schneidet punkto Effizienz viel besser ab als alle anderen Systeme.
Mit der Vorlage, die von der Mehrheit der WAK mit dem Rückweisungsantrag gefordert wird, können die Ziele, die man mit dieser Mehrwertsteuerreform angestrebt hat oder vielleicht immer noch anstrebt, sicher nicht erreicht werden. Bleiben wir bei den zwei Steuersätzen und den allermeisten Ausnahmen - wenn ich den Rückweisungsantrag lese, stelle ich fest, dass es danach aussieht -, dann kann man sicher nicht mehr von einer Vereinfachung sprechen; die ist dann vom Tisch.
Der Rückweisungsantrag ist zudem unklar, das wurde heute bereits festgestellt. Sollen neu tatsächlich nur noch Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Beherbergung zum reduzierten Satz besteuert werden, wie die Mehrheit dies in ihrem Antrag verlangt? Sollen Blumen, Bücher, Printmedien und Medikamente damit neu zum Normalsatz steuerbar sein? Wo soll man ausgleichen, wenn man auf der anderen Seite neue zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen hat? Wie stellen Sie sich das vor?
Durch die Umsetzung dieses Rückweisungsantrages, ich habe es gesagt, wird das Ziel einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer nicht mehr erreicht. Das kann man wollen oder nicht wollen. Das Ziel wird mit Bestimmtheit infrage gestellt - ganz abgesehen davon, dass die Formulierung, in welchen Bereichen man Ausnahmen vorsehen soll, nicht eben sehr klar und auch nicht sehr konsequent ist. Es scheint mir aber wenig zweckmässig, das heutige System durch ein System abzulösen bzw. ein neues System zu kreieren, das nur minim vom heutigen System abweicht, wenn es gleichzeitig sexy, sozial und gerecht sein, den natürlichen Unterschieden in angemessener Weise Rechnung tragen muss usw., denn damit ist es dem heutigen System bezüglich Komplexität und Kompliziertheit durchaus ebenbürtig. Da muss man sich schon die Frage stellen, ob man das überhaupt will.
Ich möchte Ihnen beantragen, auf die Vorlage einzutreten und dann den Rückweisungsantrag abzulehnen.